Wien - Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) kann sich nun für die Länder eine Steuerhoheit vorstellen: "Das ist in einzelnen Bereichen durchaus denkbar", sagte er im Gespräch mit den Bundesländerzeitungen vom Freitag. Ansehen könne man sich in diesem Zusammenhang Bandbreiten, innerhalb derer die Länder oder die Gemeinden Steuersätze etwa bei der Grundsteuer festlegen könnten.

Bezüglich einer darüber hinausgehenden Steuerhoheit der Länder, wie sie vor allem die ÖVP-regierten Länder gerne hätten, ließ Faymann bisher eher Skepsis durchklingen. Erst im Juni hatte auch ÖVP-Chef Michael Spindelegger seine Forderung nach Ländersteuern erneuert.

Dass es "gewisse Spielräume" gebe, "halte ich schon für denkbar", sagte Faymann nun den "Vorarlberger Nachrichten", der "Kleinen Zeitung" und der "Tiroler Tageszeitung".

Keinen Steuerwettbewerb erzeugen

Der Kanzler schränkte aber gleichzeitig ein: "Was wir nicht wollen, ist, dass ein Betrieb einen eigenen Steuerberater zusätzlich braucht, weil in jedem Bundesland, in dem er tätig ist, ganz andere Steuern existieren." Wohin ein solcher Steuerwettbewerb führe, sehe man auf europäischer Ebene, "wo dann internationale Konzerne gar keine Steuern mehr zahlen".

Derzeit heben die Länder kaum eigene Steuern ein. Die Gemeinden haben zwar wesentliche Eigenmittel (etwa die Grundsteuer und die Gemeindegebühren), hängen aber ebenfalls am Steuertropf des Bundes. Der Großteil der Steuern in Österreich wird nämlich vom Bund eingehoben und via Finanzausgleich an Länder und Gemeinden weitergereicht.

Der aktuelle Finanzausgleich soll bis Ende 2016 verlängert und für die Zeit danach neu aufgesetzt werden. Faymann kritisierte, dass man bisher nicht ausreichend wisse, welche Haftungen und Risiken die Länder haben und wie deren Finanzen wirklich aussehen - "also müssen wir Transparenz schaffen". (APA, 25.7.2014)