Washington - Ein US-Bundesgericht hat das in Washington D.C. geltende Verbot zum Tragen von Handfeuerwaffen in der Öffentlichkeit aufgehoben. Richter Frederick Scullin urteilte am Samstag, die in der US-Hauptstadt geltende Regelung sei "verfassungswidrig".

Ob Washington, vertreten durch die Polizeichefin des Districts of Columbia (D.C.), Cathy Lanier, das Urteil anfechten will, war zunächst offen. Unter den Klägern waren unter anderem zwei Einwohner Washingtons, denen eine Erlaubnis zum offenen Tragen ihrer schussbereiten Waffen verweigert worden war.

Im Jahr 2008 hatte der Oberste Gerichtshof in einer knappen Entscheidung das damals in Washington geltende Verbot von privatem Waffenbesitz gekippt. Der zweite Zusatz der 1791 verabschiedeten US-Verfassung gibt unter Verweis auf die Notwendigkeit, für die Sicherheit eines freien Staates eine Miliz zu unterhalten, jedem Staatsbürger das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen. Allerdings gibt es seit langem eine Debatte darüber, wie dieser Artikel genau auszulegen ist.

Angesichts der vergleichsweise hohen Mordrate und der Vielzahl an Unfällen mit Schusswaffen debattieren die USA seit Jahren über ihre Waffengesetzgebung. Derzeit erlauben 44 von 50 US-Bundesstaaten, Handfeuerwaffen in der Öffentlichkeit zu tragen. (APA, 27.7.2014)