Graz - Bereits über 40 Beschwerden gegen die Gemeindefusionen in der Steiermark sind bisher beim Verfassungsgerichtshof eingegangen. Das berichtete die "Kleine Zeitung" am Montag. Die Landesregierung kommt deshalb am 13. August zu einer Sondersitzung zusammen, um fristgerecht Stellungnahmen zu den Individualbeschwerden zu beschließen.

Die Einwendungen richten sich gegen die per Landesgesetz vorgeschriebene Zwangsfusionen. Die Begründung für die Ablehnung ist unterschiedlich. Entsprechend muss auch in den Stellungnahmen, zu denen das Land vom Verfassungsgerichtshof aufgefordert wurde, speziell auf die jeweiligen Begründungen eingegangen werden.

Ab 1. Jänner 2015 gibt es in der Steiermark statt 539 nur noch 287 Gemeinden. Aus vormals 385 Kommunen werden 130 neuen Gemeinden, 157 Gemeinden sind von der Fusionswelle nicht betroffen. (APA, 28.7.2014)