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In Kasinos dürfen pro Spiel bis zu 1000 Euro gesetzt werden, beim kleinen Glücksspiel sind es nur zehn Euro.

Foto: ap/Jens Meyer

Wien - Beschlagnahmung illegaler Automaten, Verbot des kleinen Glücksspiels in einigen Bundesländern, Vergabe neuer Lizenzen in anderen, Ausbau des Spielerschutzes: Liest man sich die Presseaussendungen des Finanzministeriums und diverser Landesregierungen der vergangenen Jahre durch, könnte man den Eindruck bekommen, Glücksspiel wird in Österreich in Zukunft nur mehr in sehr eingeschränktem Ausmaß möglich sein.

Tatsächlich lässt das Glücksspielgesetz aber einige Hintertüren offen, die dafür sorgen könnten, dass am Ende der 2010 begonnen Neuordnung des Glücksspielsektors nicht viel weniger gespielt wird als bisher (unabhängig vom unreglementierten Onlinemarkt).

350 Automaten pro Standort

Aber der Reihe nach: Wie berichtet wurden vor wenigen Wochen die letzten drei Lizenzen für Vollkasinos vergeben. Die ersten zwölf gingen zuvor neuerlich an die Casinos Austria AG. Nun kamen Novomatic (Wiener Prater und Bruck an der Leitha) sowie ein schweizerisch-deutsches Konsortium zum Zug.

Im Bescheid des Finanzministeriums steht laut Informationen des Standard, dass pro Standort 350 Automaten betrieben werden dürfen. Interessant ist allerdings ein unscheinbarer Satz, der sich im Kapitel "Auflagen für Konzessionäre" befindet. Demnach kann der Finanzminister "auf begründeten Antrag" auch eine höhere Automatenanzahl genehmigen. In der Branche wird nun bereits damit gerechnet, dass in Zukunft Aufstockungspläne beantragt werden.

Der Wunsch dürfte zumindest bei Novomatic vorhanden sein: In den Bewerbungsunterlagen beantragte man dem Vernehmen nach 800 Automaten für das Praterkasino. Bisher wurde dieser Standort im Rahmen des kleinen Glücksspiels mit rund 400 Geräten betrieben. Der feine Unterschied: Beim kleinen Glücksspiel liegt der Höchsteinsatz pro Spiel bei zehn Euro. In einem richtigen Kasino dürfen pro Spiel bis zu 1000 Euro gesetzt werden. Man kann also in kürzerer Zeit viel mehr Geld in den Sand setzen.

Keine Obergrenze für Winwin

Zusätzliche Spielautomaten könnte aber auch die Casinos-Austria-Gruppe aufstellen. Als Inhaberin der einzigen Lotterielizenz darf sie sogenannte Video Lotterie Terminals betreiben. Dabei handelt es sich im Grunde um ganz normale einarmige Banditen. Der einzige Unterschied: Der Zufallsgenerator befindet sich nicht in jedem Gerät, sondern in einem zentralen Server.

Unter der Marke Winwin betreiben die Casinos derzeit an 13 Standorten rund 830 Automaten. Eine fixe Obergrenze gibt es hier nicht. Es müssen lediglich Mindestabstände zu anderen Standorten eingehalten werden. Die Casinos könnten also jederzeit neue Anträge im Finanzministerium einbringen. Der Umsatz von Winwin ist jedenfalls stark steigend: 2005 lag er bei 129 Millionen Euro, 2010 bei knapp 400 Millionen und 2013 bereits bei 551 Millionen.

Wie sich das tatsächliche Glücksspielangebot entwickelt, wird also nicht zuletzt davon abhängen, wer Finanzminister wird. Neue Ausschreibungen oder Gesetzesänderungen sind für zusätzliche Geräte nicht zwingend nötig.

Unrealistisch ist auch, dass nach Abschluss des Lizenzvergabeprozesses alle Kleinfilialen vom Markt verschwinden werden. Ein nicht unwesentlicher Teil von diesen Lokalen lebt von Sportwetten: Und die fallen in Österreich nicht unter den Glücksspielbegriff, können also ohne jede Bewilligung betrieben werden. (Günther Oswald, DER STANDARD, 30.7.2014)