Bild nicht mehr verfügbar.

Veröffentlichte schriftliches Urteil: Der Verfassungsgerichtshof

Foto: APA/Hochmuth

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch das schriftliche Urteil zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Vor rund einem Monat war bereits die mündliche Verkündung erfolgt, damals hatte der VfGH bekanntgegeben, dass die umstrittene Datenspeicherung "einen zu großen Eingriff in das Grundrecht" darstellten. Das Urteil galt als Sieg für Netzaktivisten, in der letzten öffentlichen Anhörung hatten Regierungsvertreter zuvor vehement für die Vorratsdatenspeicherung argumentiert.

Regierung analysiert

Mit dem 91 Seiten starken schriftlichen Urteil wurde jetzt die Grundlage für eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Denn das die Regierung - in welcher Form auch immer - weiter Daten sammeln wollen, geht aus den Aussagen rund um die Urteilsentscheidung klar hervor.

In den nächsten Wochen dürfte das Schriftstück also genau in den Ministerien studiert werden, dann ist auch mit ersten Einschätzungen von unabhängigen Experten und Initiativen zur Sicherung der digitalen Rechte zu rechnen. (red, derStandard.at, 30.7.2014)