Die Arbeiterkammer Steiermark warnt vor sogenannten In-App-Käufen. Am Beispiel eines neunjährigen Buben, der mit seinem Handy Spiele-Erweiterungen um rund 570 Euro heruntergeladen hatte, wurde auf problematische Verkaufspraktiken hingewiesen, bei denen keine konkreten Kaufzustimmungen eingeholt werden.

Von 2,37 auf 574 Euro

Wie die AK am Donnerstag berichtete, erlaubte die Mutter ihrem Sohn, über den App-Store Google Play ein Spiel für sein Handy um 2,37 Euro herunterzuladen. Dafür gab sie die Kontodaten ihrer Kreditkarte ein. Der Neunjährige hatte zudem Erweiterungen für das Spiel, sogenannte In-Apps, heruntergeladen. Die Kosten dafür betrugen insgesamt 574 Euro.

Bei Kreditkartenfirma interventiert

Sandra Battisti vom AK-Konsumentenschutz intervenierte bei der Kreditkartenfirma und Google Play und war erfolgreich: "Eine neuerliche Abfrage der Kontodaten oder eine Zustimmung zum Kauf war nicht erforderlich, was unzulässig ist. Deshalb dürfte sich Google auf kein Gerichtsverfahren eingelassen haben." Der gesamte Betrag von 574 Euro wurde der Mutter "ausnahmsweise" zurückgezahlt.

Kein Einzelfall

Es handelte sich aber um keinen Einzelfall. "Allein in den letzten zwei Monaten hatten wir drei solcher Fälle zu bearbeiten", sagte Stephan Hilbert von der AK Steiermark. "In den anderen Fällen wurden die In-App-Käufe nicht über die Kreditkarte, sondern über die Handyrechnung abgebucht. Ein Mobiltelefon war sogar auf ein Kind angemeldet. Der zu zahlende Betrag, der weit über eine Taschengeldsumme hinausging, wurde trotzdem abgebucht." Die AK empfiehlt, die automatische Verwendung von gespeicherten Kontodaten für weitere kostenpflichtige Downloads am Handy auszuschalten. (APA, 31.7.2014)