Während eine Allianz deutscher Verlage Google und Yahoo wegen Missachtung des deutschen Leistungsschutzrechts verklagt, geht Yahoo jetzt selbst in die Offensive. Am Freitag kündigte der Konzern an, dass er Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe.

Der Grund: "Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit", heißt es in einer Pressemitteilung von Yahoo. Das Leistungsschutzrecht stehe nicht im Einklang mit dem Grundgesetz auf Pressefreiheit.

Wenn das Leistungsschutzrecht exektutiert werde, müsste Yahoo eigentlich auch Nutznießer sein, heißt es weiter: "Als digitales Medienunternehmen und Anbieter eines großen redaktionellen Angebots sind wir vor allem auch Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts."

Die Verleger wollen die Artikelanrisse, die von Suchmaschinen gezeigt werden und auf die verlinkt wird, vergütet haben. Sie fordern bis zu elf Prozent des Umsatzes, den Suchmaschinenbetreiber mit ihren Inhalten lukrieren. (red, derStandard.at, 1.8.2014)