Mit der Einstellung des SixBack-Tarifs und der Zwangsumstellung aller betroffenen Kunden könnte sich "3" ein Eigentor schießen. Aufgrund der schlechteren Vertragsbedingungen des neuen Tarifs haben alle Vertragsinhaber noch bis zur Umstellung am 20. Oktober 2014 ein Recht auf Sonderkündigung. Nehmen sie dieses in Anspruch, könnte "3" dazu verpflichtet werden, das bisher angesammelte Guthaben auszuzahlen, so zumindest die Rechtsauffassung des Telekomregulierers RTR.
RTR zieht Vergleiche zu Wertkartentarifen
Sonderkündigungen sind im Paragraph 25 des Telekommunikationsgesetzes geregelt. Dort heißt es, dass Kündigungen kostenlos – oder mit anderen Worten: ohne finanziellem Nachteil – erfolgen müssen. "Wir sehen das ähnlich wie bei einem Wertkartentarif", so Wolfgang Feiel, Leiter der Rechtsabteilung der RTR, gegenüber dem WebStandard. Auch hier muss der Netzbetreiber, wenn es durch Vertragsänderungen zu einer Schlechterstellung der Konsumenten kommt, das Guthaben ausbezahlen.
Den Verfall des bestehenden Guthabens, der nun auf 19. Oktober 2017 verschoben wurde, will die RTR noch nicht rechtlich beurteilen. Dies werde derzeit noch geprüft. In der Pressemitteilung von "3" zum SixBack-Tarif aus dem Jahr 2007 hieß es, dass das Guthaben "ein ganzes 3Leben lang gelte" und nicht verfalle. Laut "3" handle es sich dabei jedoch nur um eine Presseaussendung, die nie Vertragsbestandteil war.
Kein Kommentar zur Auszahlung des Guthabens von "3"
"3" will auf Anfrage des WebStandard eine mögliche Barauszahlung des Guthabens bei einer Sonderkündigung derzeit nicht kommentieren. Der nächste Schritt sei erstmal die Verständigung der betroffenen Kunden per Brief, dies soll bis Ende des Monats passieren.
Bisher hat "3" eine Barauszahlung des SixBack-Guthabens aber ausgeschlossen. Das Guthaben kann nur zur Bezahlung der Mobilfunkrechnung verwendet werden, bereits seit Jahren lassen sich außerdem keine weiteren Verträge auf dieselbe Kundennummer abschließen. Die Verwendung von SixBack-Guthaben wurde somit stark eingeschränkt. Laut Angabe von "3" bewegen sich die Kundenzahlen von SixBack im niedrigen vierstelligen Bereich. Manche von ihnen sollen angeblich Guthaben in Höhe von mehreren hunderten oder gar tausenden Euro angesammelt haben.
Vertragsinhaber erwägen rechtliche Schritte
Mehrere Vertragsinhaber, die sich in den Mobilfunkforen LTEForum.at und UMTSlink.at austauschen, überlegen sich im Falle einer Nichtauszahlung des SixBack-Guthabens rechtliche Schritte gegenüber "3". Sollte es soweit kommen, wird die Sache wohl in einem Streitschlichtungsverfahren vor der RTR oder letztlich vor einem Gericht landen.
"3" begründet Tarifeinstellung mit "schwarzen Schafen"
Mit SixBack erhielten Vertragsinhaber pro eingehender Gesprächsminute aus anderen österreichischen Mobilnetzen einen Betrag von 6 Cent auf die Rechnung gutgeschrieben. "3" begründet die Einstellung von SixBack damit, dass einige "schwarze Schafe" den Tarif missbräuchlich verwendet haben und der Tarif zu einer Zeit Sinn gemacht habe, als es noch "andere Tarif- und Vorleistungsstrukturen" gab. "3" spricht damit wohl die stark gesunkenen Terminierungsentgelte an.
Terminierungsentgelte betragen weniger als 1 Cent
Bei der Vorstellung des SixBack-Tarifs im Jahr 2007 erhielt "3" als kleiner Netzbetreiber noch vergleichsweise hohe Terminierungsentgelte ("interconnection fees"). Pro eingehender Minute aus fremden Mobilnetzen bekam "3" damals 11,86 Cent von den anderen Mobilfunkern. Die RTR hat die Terminierungsentgelte in den Jahren darauf jedoch sukzessive gesenkt, zuletzt im November 2013 auf 0,8049 Cent pro Minute – nur noch ein Bruchteil der 6 Cent, die "3" seinen SixBack-Kunden gutschreibt. (Martin Wendel, derStandard.at, 20.8.2014)
Update
Die SixBack-Änderungen wurden von "3" überarbeitet (PDF) und treten nun erst am 20. Oktober in Kraft. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert.