Innsbruck − Der ehemalige Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Steixner (ÖVP) ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen worden. Steixner war vorgeworfen worden, im Februar 2008 den damaligen Landesjägermeister über ein Disziplinarverfahren gegen ein Mitglied des Landesjägerverbands informiert zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der mitangeklagte frühere Landesjägermeister erhielt ebenfalls einen Freispruch. Laut Richter Bruno Angerer hatte es sich um kein Amtsgeheimnis mehr gehandelt, weil die Anhängigkeit des Disziplinarverfahrens einer breiten Öffentlichkeit bereits durch einen kurz zuvor herausgebrachten Zeitungsartikel bekannt gewesen sei. Deshalb habe die Mitteilung Steixners an den ehemaligen Landesjägermeister "im Zweifel" strafrechtlich keine Relevanz. (APA, 19.8.2014)