Addis Abeba - Nach mehr als acht Monaten Bürgerkrieg ist im Südsudan am Montag eine erneute Waffenruhe vereinbart worden. Beide Seiten hätten sich darauf verständigt, die Kämpfe zu beenden, teilten Vertreter des ostafrikanischen Staatenbündnisses IGAD mit, die als Vermittler agierten. Sie drohten mit Sanktionen, sollte die Waffenruhe wie in früheren Fällen scheitern.

Der südsudanesische Präsident Salva Kiir und sein Rivale Riek Machar wurden aufgefordert, binnen 45 Tagen eine Einheitsregierung zu bilden. Kiir und Machar waren am Montag erstmals nach zwei Monaten wieder zusammengekommen. Bei ihrem vorherigen Treffen im Juni waren sie aufgefordert worden, sich binnen 60 Tagen auf eine Einheitsregierung zu verständigen. Diese Frist war jedoch ohne Einigung verstrichen. Insgesamt wurden drei Feuerpausen binnen Stunden wieder gebrochen.

IGAD droht mit Eingreifen bei Verzögerungen

Die Vertreter der IGAD (Intergovernmental Authority on Development) warnten am Montag vor erneuten Verzögerungen. Sollten sich die Kriegsparteien nicht an die Abmachungen halten, werde der Staatenbund eingreifen.

Im Südsudan herrscht Bürgerkrieg, seitdem Mitte Dezember ein seit langem schwelender Machtkampf zwischen Präsident Kiir und seinem früheren Stellvertreter Machar eskaliert war. Bei den Kämpfen wurden tausende Menschen getötet, mehr als 1,8 Millionen weitere wurden in die Flucht getrieben. Die Vereinten Nationen haben die Nahrungsmittelkrise im Südsudan zur "schlimmsten in der Welt" erklärt, Hilfsorganisationen warnen vor einer Hungersnot, sollten die Kämpfe weiter andauern.

900.000 Flüchtlinge

Der an Bodenschätzen reiche Südsudan wurde 2011 nach langem Bürgerkrieg mit der Regierung in Khartum vom Sudan unabhängig. Der Machtkampf zwischen Kiirs Regierungstruppen und den Rebellen Machars hat eine ethnische Komponente: Kiir ist vom Volk der Dinka, Machar ist ein Nuer. Kiir hatte Machars als seinen Stellvertreter entlassen. Bei Zusammenstößen der Volksgruppen wurden schon tausende Menschen getötet. 900.000 leben als Flüchtlinge im eigenen Land oder in Nachbarstaaten. (APA, 25.8.2014)