Bild nicht mehr verfügbar.

Blick auf eine Blutprobe in einem Labor in Lausanne.

Foto: AP/Coffrini

Bereits im Sommer hatte Sportminister Gerald Klug (SPÖ) angekündigt, dass das Anti-Doping-Gesetz ab 2015 verschärft werde. Das Bundesgesetz muss aufgrund notwendiger Anpassungen im Zusammenhang mit überarbeiteten Vorgaben im Welt-Anti-Doping-Code novelliert werden. Das neue Anti-Doping-Gesetz geht am Freitag in Begutachtung.

Im ORF-"Morgenjournal" verkündete Klug nun am Freitag die Details: Der Strafrahmen bei Doping wird von zwei auf vier Jahre verdoppelt, wie es der neue Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vorschreibt. Darüber hinaus werden die Tests konzentriert, strafbar sind künftig auch die Komplizenschaft und der sportliche Umgang mit gesperrten Betreuern.

Trainer und Umfeld im Fokus

Strafbar ist damit nicht nur, selbst zu dopen, sondern auch anderen dabei zu helfen, durch Vertuschung zum Beispiel, Verschleierung und Anleitung, und auch, wer sich im Training mit aktuell gesperrten Dopingsündern umgibt. Trainer und Umfeld des Sportlers würden verstärkt in den Fokus genommen, hieß es im ORF-Radio.

Strenger werden auch die Dopingtests: Aufgestockt wird dafür das sogenannte Blutpassprogramm. Durch diese intensiven und wiederkehrenden Tests können die Ermittler Dopingsündern auch indirekt auf die Schliche kommen - so geschehen zuletzt beim Langläufer Johannes Dürr in Sotschi. Und bei den Dopingverfahren wird die Rechtshilfe ausgeweitet, im Gegensatz zu bisher können sich Zeugen nicht mehr der Aussage entziehen. (red, derStandard.at, 12.9.2014)