Beim ÖAMTC gehen immer wieder Beschwerden und Fragen zu verwirrenden Parkregelungen und -strafen im benachbarten Ausland ein. "In unseren Nachbarländern gibt es vor allem in den Städten Bestimmungen, die teilweise stark von den österreichischen abweichen", erklärtÖAMTC-Reiseexpertin Livia Gmoser. Die Club-Touristik hat die speziellen Park-Eigenheiten einiger beliebter Ausflugsziele zusammengefasst.

Strafzettel nicht ignorieren

"Wer übrigens einen Strafzettel aus dem Ausland erhält, sollte diesen keinesfalls ignorieren", warnt die ÖAMTC-Touristikerin. Offene Auslandsstrafen aus EU-Ländern können auch von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Spätestens bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Sobald man einen ausländischen Strafzettel im Postkasten vorfindet, sollte man zur Klärung der Zahlungsverpflichtung mit der ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen. Beim Club kann auch ein Musterbrief angefordert werden, mit dem fremdsprachige Strafzettel retourniert werden können. In Europa hat nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren.

Besonderheiten beim Parken an einigen beliebten Ausflugsorten der Österreicher

  • Bratislava: Parkscheine müssen persönlich bei den Parkwächtern gekauft werden. "Diese Besonderheit ist allerdings nicht auf den Verkehrsschildern beschrieben", sagt die ÖAMTC-Touristikerin. "Daraus ergibt sich die skurrile Situation, dass man den Parkwächter schneller finden muss, als dieser das gerade abgestellte, noch parkscheinlose Auto." Meist halten sich die Parkwächter allerdings in der Nähe der Parkplätze auf und tragen gelbe Warnwesten. Die Strafen für Falschparken liegen bei 30 bis 60 Euro. Weitere Infos: http://www.parkovanieba.sk
  • Sopron: Der Club rät, in Parkhäusern zu parken. Hier kann günstiger und länger geparkt werden als in den Kurzparkzonen in der Innenstadt. Sowohl Parkhäuser als auch Kurzparkzonen sind ausreichend verständlich beschildert, oft auch auf Deutsch. Parkscheine werden via Parkautomat bezahlt, der Bankomatkarten und Forint-Münzen akzeptiert.
  • Prag: In der Innenstadt gibt es drei Parkzonen die jeweils von 8 bis 18 Uhr gelten: blaue (ausschließlich für Einwohner und Lieferanten), orange (zwei Stunden maximale Parkdauer) und grüne (sechs Stunden maximale Parkdauer). Die Beschilderung für die jeweiligen Zonen ist durch einen farbigen Streifen am Verkehrszeichen sowie am Parkautomaten erkennbar. Die Strafen für Falschparken beginnen bei ca. 54 Euro.
  • München: Die Stadtteile sind in verschiedene Parkzonen unterteilt. Straßenabschnitte mit "Bewohnerparken" sind von 9 bis 23 Uhr für Anrainer mit Parkausweis reserviert. "Mischparken" erlaubt Bewohnern, kostenlos zu parken, Besucher brauchen ein Ticket (ein Euro pro Stunde/maximal sechs Euro pro Tag). In Kurzparkzonen ist das Parken für alle kostenpflichtig und maximal zwei Stunden sind erlaubt. "Für Reisen nach Deutschland gilt generell: Vorsicht bei Parkuhren", erklärt Gmoser. "Wie diese auszusehen haben, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung festgelegt. Ausländische Parkuhren werden in der Regel zwar toleriert, dem Club liegen jedoch Beschwerden vor, dass es dennoch zu Problemen gekommen ist." Besser ist es daher, sich vor Ort eine Parkscheibe zu besorgen, die der deutschen Norm entspricht.
  • Venedig: Die gesamte Lagunenstadt ist autofrei. Es stehen - anders als am Festland - nur Parkhäuser zur Verfügung, in denen man meist den Autoschlüssel stecken und die Türen geöffnet lassen muss. Der Grund: Die Autos werden je nach Platzbedarf von den Angestellten innerhalb des Parkhauses umgeparkt. Es kann also vorkommen, dass man sein Auto nicht mehr dort findet, wo man es zurückgelassen hat. Für im Wagen gelassene Gegenstände oder Schäden am Auto wird keine Haftung übernommen. "Eine Übernahmebestätigung stellt kaum ein Parkhaus aus. Wer das Risiko nicht eingehen will, sollte am Festland parken und für die Fahrt in das historische Zentrum von Venedig auf Öffis umsteigen", sagt Gmoser. (red, derStandard.at, 18.9.2014)