Die Umsetzung der gemeinsamen Ausbildung der Pädagogen an den heimischen Universitäten und pädagogischen Hochschulen ist zum Thema einer parlamentarischen Anfrage geworden, die die zuständige Bundesministerin Heinisch-Hosek dieser Tage beantwortet hat. Die vom ehemaligen Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle eingebrachte Anfrage begehrte Auskunft über Quantität und Qualität des Personals an pädagogischen Hochschulen. Die Antwort führte in den Medien zu Schlagzeilen wie "Kaum Lehrende mit Forschungserfahrung an Pädagogischen Hochschulen" (der Standard) oder "PH: Nur ein Drittel der Lehrenden hat ein Doktorat" (Die Presse).

Das Thema ist vielschichtiger. In der Tat hat der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel in der Lehrerausbildung eingeleitet, der nicht einfach umzusetzen ist. Konflikte ergeben sich aus vielfachen Unterschieden: in der Ausrichtung der Studien, in Struktur und Selbstverständnis, in der Genese, in der Forschung, in der Zuständigkeit der Ministerien und in der Qualität der Lehrenden.

Während Universitäten auf eine beeindruckende Tradition in Hinblick auf die Wissenschaft und ihre Lehre zurückblicken können, steht bei den PH und ihren Vorgängerinstitutionen von jeher die pädagogische Arbeit mit Blick auf den Schüler im Mittelpunkt. Schon von daher lässt sich leicht erklären, warum hier mehr Lehrende tätig sind, die ihr Wissen primär in der schulischen Praxis und deren Reflexion erworben haben, weniger aus der wissenschaftlichen Theorie.

Es wäre aber ein Kurzschluss anzunehmen, auf der einen Seite gäbe es bloß mehr oder weniger gute Praktiker, während die andere Seite nur über gute Theoretiker verfügt. Das könnte zu Stereotypen führen, die niemandem helfen. Eine klar ausgewiesene fachwissenschaftliche Kompetenz ist ebenso unabdingbar wie eine gute Methodik und Didaktik. Genau darauf stellt das Hochschulgesetz in seinen leitenden Grundsätzen ab: Professionalisierung der Lehrenden auf Basis aktueller wissenschaftlicher Standards, um gesellschaftlichen Herausforderungen gewachsen zu sein.

Stipendien erweiterbar

Von daher sind für die LPH-Professoren schon seit Jahrzehnten ein einschlägiges Doktorat, eine hervorragende Lehrpraxis sowie eine durch Publikationen belegte wissenschaftliche Tätigkeit Ernennungserfordernis. Diesen Voraussetzungen wurde mit dem neuen Dienstrecht eine einschlägige Habilitation gleichgesetzt, was - vor allem im Verhältnis zu den angeführten Ernennungserfordernissen - durchaus kritisch gesehen werden muss. Die Hochschulprofessoren (PH1) stellen an den PH ebenso wenig die Mehrheit unter den Lehrenden wie die Universitätsprofessoren an den Universitäten. Da wie dort bedarf es einer ausgewogenen In-Beziehung-Setzung der Qualifikationen und Erfahrungen. Für PH-Lehrer bietet das Ministerium seit zwei Jahren Doktorats- und Habilitationsstipendien in Form einer 50-Prozent-Freistellung für ein Studienjahr an, bei nachgewiesenem Fortschritt auch für ein zweites Jahr. Das ist - nach dem Vorbild der Schweiz - ausbaufähig.

Mit Blick auf die Forschung ist eine direkte Vergleichbarkeit von Hochschulen und Universitäten fast unmöglich. Den Hochschulen die Forschungskompetenz einfach abzusprechen, ist aber nicht sachgerecht. Die eingangs erwähnten Unterschiede sind dafür ausschlaggebend, dass die Forschung in den beiden Institutionen jeweils ein ganz anderes Gesicht hat. Gerade in Hinblick auf die Errichtung der pädagogischen Hochschulen in Österreich gab es eine siebenjährige Vorlaufzeit, in der ein Forschungsbeirat und ein Forschungsausschuss das Forschungsniveau der damaligen Akademien derart professionalisiert haben, dass in der Regierungsvorlage zum Hochschulgesetz 2005 die Weiterführung dieser Arbeit empfohlen wurde.

Den Gründungsrektoren schwebte offensichtlich anderes vor. Sie griffen diese Empfehlung nicht auf. Derart gibt es Verzögerungen. Für die Verbindung von Forschung und Lehre an Hochschulen müssen Schritte gesetzt werden, die ihrer Eigenart entsprechen und einen transinstitutionellen Vergleich nicht scheuen. Hier kann sich das Zusammenspiel von Universitäten und Hochschulen durchaus als fruchtbar erweisen, wenn erst einmal die jeweiligen Determinanten anerkannt sind.

Derzeit steht die Phase der Entwicklung der Curricula für die neue Lehrerausbildung vor ihrem Abschluss. Nach Genehmigung und operativer Umsetzung sollen sie im Oktober 2015 in Kraft treten. Es gibt auch Stimmen, die für eine Verschiebung um ein Jahr eintreten. Wenn es für die neuen Curricula gelingt, einzelne Lehrveranstaltungen mit den jeweils Besten zu besetzen, unabhängig davon, ob sie von der Universität oder der PH kommen, ist der erste wichtige Schritt gemacht. Und wenn damit die Bereitschaft verbunden ist, vom anderen zu lernen, hat der Gesetzgeber eine beachtliche Entwicklung initiiert. (Karl Heinz Auer, DER STANDARD, 19.9.2014)