Der Telekomregulator RTR zerrt den Wiener Festnetzanbieter Sparfon vors Kartellgericht, weil er rechtswidrig ein Entgelt von 1,50 Euro für Papierrechnungen verlangt. Sparfon hat in den ersten Monaten seines Bestehens damit ein erhebliches Körberlgeld kassiert. Trotz Kundenbeschwerden und RTR-Schelte hat Sparfon sein Verhalten nicht eingestellt.

"Wir haben Sparfon mehrfach darauf hingewiesen, dass den Kunden Papierrechnungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen", teilte Johannes Gungl von der RTR am Freitag mit. Sparfon habe sich "an jeder einzelnen Papierrechnung" mit 1,50 Euro "bereichert". Hochgerechnet auf die Kundenzahl und die Dauer von mindestens fünf Monaten handle es sich dabei um einen "erheblichen Betrag".

Unbekannte Faktoren

Wieviele Kunden Sparfon hat, ist nicht bekannt. Das Kartellgericht müsse die Anzahl feststellen, so die RTR auf APA-Nachfrage. Bei Sparfon selbst war am Freitag vorerst telefonisch niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Es sei nicht möglich, mit dem Geschäftsführer zu telefonieren, hieß es im Callcenter.

Die Firma ist erst seit wenigen Monaten am Markt und bietet eine sogenannte Preselection für das Telekom-Festnetz an: Wer eine bestimmte Nummer vorwählt, telefoniert via Sparfon, die Grundgebühr wird weiterhin an die Telekom (A1) gezahlt.

Die sparfon GmbH wurde am 7. Juni 2013 ins Firmenbuch eingetragen. Eigentümerin ist die in Deutschland ansässige prima Holding, der in Österreich auch der Telefonanbieter Primacall gehört. Gegen Primacall gab es Anfang 2013 ein Gerichtsverfahren wegen unerwünschter Werbeanrufe ("Cold Calling").

Weitere Kritik

Primacall war, genauso wie jetzt Sparfon, auch im Visier der Arbeiterkammern. Die AK Burgenland kritisierte Sparfon im heurigen März wegen telefonischer "Vertragsabschlüsse": Personen, die von der Firma kontaktiert worden waren und gesagt hatten, dass sie kein Interesse an Sparfon hätten, wurden einige Tage später von Sparfon als Neukunden begrüßt. Einige bemerkten das laut AK erst, als die erste Rechnung ins Haus flatterte.

Wegen der Geschäftspraxis von Sparfon wandten sich die Arbeiterkammern schließlich an die Regulierungsbehörde. Zudem wurden bei der RTR Schlichtungsverfahren zum Papierrechnungsentgelt angestrengt.

Nun ist es dem Regulator zu bunt geworden. "Rechtswidriges Verhalten eines Betreibers darf sich nicht auszahlen", so Gungl. Die RTR hat beim Kartellgericht einen sogenannten Antrag auf Abschöpfung der Bereicherung gestellt: Das Kartellgericht kann jetzt das unrechtmäßig eingehobene Körberlgeld einfordern. (APA, 19.9.2014)