Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde eines Salzburger Rechtsanwalts Recht gegeben, dass ein Breitband-Internetanschluss alleine noch nicht zu Rundfunkgebühren verpflichtet. Das berichtet der vom "Kurier" betriebene Onlinedienst "Futurezone".

Das Gericht, seit 2014 in Rundfunkverfahren zweite Instanz, folgte damit der lange vertretenenen Rechtsauffassung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt - die die ORF-Gebührentochter GIS nicht gerne teilt. (red, derStandard.at, 22.9.2014)