Wien - Die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) höhere Frauenquoten in den Kollegialorganen und Gremien der Unis. Statt eines Frauenanteils von 40 Prozent sind nun 50 Prozent vorgesehen, womit die Quote an eine Bestimmung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes angeglichen wird. "Mit dieser Maßnahme entsprechen wir einer Empfehlung des Rechnungshofes und stärken vor allem die Rolle der Frauen im wissenschaftlichen Alltag", so Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung am Mittwoch.

Mit der Novelle, die am Mittwoch zur Begutachtung freigegeben wurde, sollen auch die letzten rechtlichen Hürden für Kooperationen bei der Lehrerausbildung aus dem Weg geräumt werden, sagte Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Dafür wird auch das Hochschulgesetz, das die Pädagogischen Hochschulen regelt, novelliert. Durch eine Kooperationsklausel sollen Probleme, die bisher durch unterschiedliche studienrechtliche Bestimmungen entstanden sind, ausgeräumt werden. Künftig soll die für die Studenten günstigere Regelung angewendet werden.

Gleichstellungspläne

Mit der UG-Neuregelung soll zusätzlich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie für Uni-Angehörige kommen: Waren bisher entsprechende Maßnahmen freiwillig, sollen sie künftig verbindlich sein und auch in den Uni-Satzungen stärker verankert werden. Die bestehenden Frauenförderpläne sollen auch durch Gleichstellungspläne ergänzt werden.

Strengere Plagiatsregeln

Außerdem sind zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten bei wiederholten Plagiaten oder Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vorgesehen: Künftig sollen die Unis mit einem Ausschluss auf Zeit bis zu zwei Semestern reagieren können. Weitere Änderungen: Für Doktoratsstudien alten Typs wurden die Übergangsfristen verlängert, Studenten mit speziellen Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige sollen sich für bis zu zwei Semester beurlauben lassen können. Erstmals gesetzlich festgeschrieben wird im UG zudem der Bauleitplan, in dem Bauvorhaben mit dem Wissenschaftsministerium vereinbart werden.

Neues Kollegium an PHs

Für die Pädagogischen Hochschulen soll die Novelle des Hochschulgesetzes abseits der Änderungen im Bereich der Lehrerausbildung eine "Weiterentwicklung" bringen: Die bisherige Studienkommission wird durch ein "Hochschulkollegium" ähnlich den Uni-Senaten ersetzt und der Hochschulrat künftig nicht mehr im operativen Bereich tätig sein, sondern sich nur noch um Beratung und Kontrolle kümmern. Gleichzeitig soll das Rektorat bei Einbindung der anderen Organe mehr Macht bei Budget- und Personalplanung erhalten.

ÖH sieht "Pseudodemokratie"

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) übt an beiden geplanten Gesetzesänderungen Kritik. Sie bemängelt nicht nur, dass Zugangsbeschränkungen und Studieneingangsphase weiter im Gesetz stehen, auch an neuen Regelungen stoßen sich die Studentenvertreter: Die neuen Sanktionsmöglichkeiten bei Plagiaten etwa könnten durch den Verlust von Beihilfen existenzgefährdend sein. An den Pädagogischen Hochschulen würden zudem nur "pseudodemokratische Strukturen" eingeführt, denn noch immer seien die Rektorate dem Bildungsministerium weisungsgebunden und noch immer habe das Ministerium im Hochschulrat die absolute Mehrheit. Die höheren Frauenquoten begrüßt die ÖH.

Die Begutachtungsfrist der Entwürfe von Bildungs- und Wissenschaftsministerium läuft bis 29. Oktober. (APA, 2.10.2014)