Wien - Mit der Veröffentlichung des Porträtfotos eines Verunglückten hat die Tageszeitung "Österreich" gegen den Ehrenkodex der heimischen Presse verstoßen. Das Anfang Februar abgedruckte Bild sei ohne Zustimmung der Mutter des Verstorbenen von dessen Facebook-Profil entnommen worden, wie der Presserat am Donnerstag mitteilte. Damit habe "Österreich" unter anderem den Persönlichkeitsschutz verletzt.

Mutter wandte sich an den Presserat

Im dazugehörigen Artikel mit der Überschrift "Österreich-Fahne gehisst: Patriot stürzte ab - tot" wurde berichtet, dass ein 32-jähriger Mann in Wien-Floridsdorf aus dem Fenster gestürzt und tödlich verunglückt sei. Daneben wurde das Porträtfoto abgebildet. Die Mutter des Verunglückten wandte sich an den Presserat mit dem Hinweis, dass das Facebook-Foto ohne ihre Zustimmung verwendet wurde. Neben der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes sieht der Presserat darin auch eine Verletzung der Intimsphäre sowie eine erschwerte Trauerarbeit für die Mutter.

Persönlichkeit ist auch postmortal geschützt

Der Presserat betonte, "dass ein privates Bild eines verunglückten Menschen, der in der Öffentlichkeit niemals in Erscheinung getreten ist, nicht ohne Einwilligung seiner nahen Angehörigen für die Bebilderung eines Zeitungsberichts benützt werden darf". Die Persönlichkeitssphäre eines Unfallopfers sei auch über dessen Tod hinaus zu respektieren.

Die Berichterstattung wäre in diesem Fall auch ohne Bildveröffentlichung möglich gewesen. So habe sie die Trauerarbeit der Mutter erschwert. Von der Möglichkeit, am Verfahren des Presserates teilzunehmen, hat "Österreich" keinen Gebrauch gemacht. Das Medium ist bis dato nicht Mitglied im Presserat. (APA, red, 2.10.2014)