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Vize-Gouverneur Wolfgang Duchatczek kämpft bei Gericht gegen seinen Arbeitgeber Nationalbank um Gage und Betriebspension.

Foto: APA/Herbert Neubauer

Wien - Noch sind Freisprüche und Verurteilungen in der Schmiergeld-Causa Banknoten- und Sicherheitsdruckerei (OeBS) nicht rechtskräftig. Für diverse Neben- und Folgeverfahren gilt der Spruch von Richter Georg Olschak dennoch als wegweisend.

Wiewohl offen ist, ob die Staatsanwaltschaft Wien Nichtigkeitsbeschwerde einbringt - sie hat noch keine Rechtsmittelerklärung abgegeben - dürfte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) demnächst um einiges an Pensionszahlungen ärmer sein. Denn der frühere und nun (nicht rechtskräftig) freigesprochene Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek bekämpft seine Entlassung aus der OeNB-Chefetage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Und: Er kämpft um seine OeNB-Pension in Höhe von 80 Prozent seines Bruttomonatsgehalts von zuletzt 19.573,50 Euro.

Beides enthält ihm die OeNB vor beziehungsweise spricht sie ihm sämtliche Ansprüche ab. Der Vizegouverneur habe im Juni 2013 quasi selbst gekündigt und sohin auf seine Ansprüche an das Unternehmen OeNB verzichtet.

Duchatczek hingegen geht davon aus, dass er noch "einfacher" unkündbarer Notenbanker ist (er sei nur als Vize-Gouverneur zurückgetreten) und der Pensionsantritt erst bevorstehe. In dem Fall würde seine Betriebspension erheblich höher ausfallen. Denn laut Klagsschrift verdiente er als Bereichsleiter bis 1997 brutto 247.000 Euro im Jahr (als Direktoriumsmitglied "nur" 218.000 Euro). Ob die durch den OeNB-Generalrat ausgesprochene Suspendierung (samt Disziplinarverfahren) rechtens ist, muss das Arbeitsgericht entscheiden.

Weitere Verfahren laufen

Darüber hinaus ermittelte die Staatsanwaltschaft Wien gegen drei ausländische Notenbanker, die in die Sache - die OeBS soll Schmiergeld gezahlt haben, um zu Druckaufträgen aus Syrien und Aserbaidschan zu kommen - involviert sind.

Zudem laufen Ermittlungen wegen Verdachts der Beihilfe zur Bilanzfälschung gegen den früheren Wirtschaftsprüfer der OeBS, Werner F. Seine Kanzlei hat die OeBS von 2004 bis 2008 geprüft, weil sich ihr ursprünglicher Prüfer Deloitte für befangen erklärt hatte. Tatsächlich geprüft haben aber trotzdem Deloitte-Leute: F. hatte ihnen, wie berichtet, einen Subauftrag erteilt. Er selbst übernahm die Überwachung - und testierte die Abschlüsse, das Honorar wurde geteilt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Strafprozess gegen insgesamt neun der Bestechung angeklagten Banknotendrucker und ihnen behilflichen Rechtsanwälten ging, wie in einem Teil der Wochenendausgabe berichtet, am Freitagabend mit (nicht rechtskräftigen) Freisprüchen und Verurteilungen zu Ende. Freigesprochen wurden Ex-OeBS-Aufsichtsratschef Duchatczek und ein ehemaliger OeBS-Mitarbeiter. Die geständigen Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller sowie eine Ex-Vertriebsmitarbeiterin wurden je zu zwei Jahren Haft, bedingt auf drei Jahre verurteilt. Die höchste Strafe erhielt der Anwalt, der das Bestechungsgeld weiterleitete: Er fasste drei Jahre aus, davon zwei bedingt. Der zweite Anwalt erhielt 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 bedingt; detto Ex-Münze-Geschäftsführer Kurt Meyer, sowie ein ehemaliger leitender Vertriebsmitarbeiter. Je 800.000 Euro Bußgeld zahlen müssen Wolf, Miller und der höher bestrafte Anwalt. (red/ung, DER STANDARD, 6.10.2014)