Es ist ein Wurf, sogar ein großer. Die Reform des Untersuchungsausschusses steht, es gibt darüber eine breite Einigung aller Parlamentsparteien - mit Ausnahme des Team Stronach, das sich selbst aus dem Verhandlungsprozess genommen und damit nicht unbedingt die eigene Relevanz unterstrichen hat. Dass Regierungsparteien und Opposition einig sind, kann einen stutzig machen, muss aber nicht. Sowohl die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP als auch die Oppositionsparteien haben einen großen Sprung gewagt - jeweils von einem anderen Standpunkt - und sind zu einem konstruktiven Ergebnis gekommen. Dass die verschiedenen Parteien jetzt in einen politischen Wettstreit eintreten, wer denn den größten Beitrag zu dieser Einigung geliefert hat - am lautesten reklamieren das Reinhold Lopatka von der ÖVP und Peter Pilz von den Grünen für sich -, braucht einen nicht zu irritieren. Das ist das politische Tagesgeschäft.

Mit 1. Jänner soll die Neuregelung in Kraft treten. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss kann dann von einer Minderheit eingesetzt werden, das ist wohl die wichtigste Neuerung: Ein Viertel der Abgeordneten kann das Thema bestimmen und einen Ausschuss einsetzen, also auch gegen den Willen der Mehrheit der Regierungsfraktionen im Parlament. Das sollte zwar als politische Selbstverständlichkeit gewertet werden, dennoch kann man die Koalitionsparteien für diesen Schritt loben. Sie haben damit ein wichtiges Instrument, mit dem sie bisher Aufklärung verhindern konnten, aus der Hand gegeben.

Dass künftig die Präsidentin oder einer der Präsidenten des Nationalrats die Vorsitzführung in diesem Gremium übernehmen, ist ebenfalls eine wichtige Neuerung. Ob die Vorsitzführung dadurch auch objektiver ablaufen wird, wie erhofft, wird erst die Praxis zeigen. Gerade bei Nationalratspräsidentin Doris Bures, die als enge Vertraute von Bundeskanzler Werner Faymann gilt, wurde genau das infrage gestellt. Die Oppositionsparteien sollten dennoch im Rahmen der Verfahrensregeln genügend Spielraum haben, sich gegen eine tendenziöse Vorsitzführung zu wehren.

In der Abstufung der Geheimhaltung, in der Ahnung von Verleumdung und Geheimnisverrat sowie bei der Streitschlichtung durch Volksanwälte oder Verfassungsrichter haben die Abgeordneten konstruktive Lösungen gefunden, die praktikabel und auch ausgewogen sind. Die Rechte von Zeugen oder anderer unbeteiligter Dritter, die etwa in einem Akt vorkommen, bleiben gewahrt, ohne dass die Wahrheitsfindung mutwillig gebremst wird. Dass nun sogar mit Einwilligung der Grünen Akten geschwärzt werden können, um Auskunftspersonen zu schützen, zeigt letztlich sehr anschaulich, dass alle Beteiligten um eine gedeihliche Lösung bemüht waren.

Medien können übrigens nicht belangt werden, selbst wenn sie geheime Daten veröffentlichen, es sei denn, sie stiften einen Abgeordneten aktiv zur Weitergabe an. Das ist gut so.

Angesichts der nunmehrigen Lösung erscheint es umso absurder, dass SPÖ und ÖVP so lange auf die Verschleppungstaktik gesetzt haben. Den Hypo-Ausschuss konnten sie damit nicht verhindern, das wird wohl der erste Ausschuss sein, der auf Antrag der Opposition eingesetzt werden wird. Wenn dann die Fetzen fliegen - recht so. Sie tun das dann in geordnetem Rahmen, und das ist ein Erfolg, mit dem sich die beteiligten Parlamentarier schmücken können. (Michael Völker, DER STANDARD, 21.10.2014)