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Sucht strategische Partnerschaften mit Medien, streitet mit Verlagen über Abgeltung von Inhalten in Suchergebnissen: Google.

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Mountain View / Berlin / London / Wien - Google wünscht sich eine Entscheidung des deutschen Kartellamts. Eine formelle Entscheidung, dass sich die Berliner Wettbewerbswächter unzuständig fühlen für den Streit zwischen dem Suchmaschinenriesen und deutschen Verlagskonzernen. "Google bittet um Untätigkeit", titelte die Frankfurter Allgemeine dazu.

Deutsche Verlage wie Springer, Funke, Burda klagten Google gemeinsam: Der US-Konzern müsse Auszüge ihrer Beiträge, wie sie bei Google aufscheinen, abgelten.

Deutschland hat dafür seit 2013 ein Leistungsschutzrecht, dessen Umsetzung sich für die Verlage aber als eher schwierig erweist. Österreich feilt weiter an einem Leistungsschutzrecht - ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel mahnte etwa zuletzt im Standard-Interview Regelungen ein.

In Deutschland will Google vorerst nur noch die Titel von Beiträgen der klagenden Verlage anzeigen. Da missbrauche Google seine Marktmacht, finden sie und verlangen, das Kartellamt möge diesen Missbrauch abstellen. Google hätte umgekehrt gerne amtlich, was das Kartellamt bisher verlauten ließ: kein kartellrechtliches Vorgehen nötig.

Kartelle und Daten

Das deutsche Kartellamt sah bisher keinen Grund zum Einschreiten gegen Google. Begründung: Es braucht keine gewaltigen Sachinvestitionen wie Mobilfunker oder Stromversorger, um Google Konkurrenz zu machen. Das Kartellamt stuft die Barrieren für den Markteintritt von neuen Konkurrenten niedrig ein. Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel indes lässt eine "kartellrechtähnliche Regulierung von Internetplattformen" prüfen.

In einer Konfrontation mit Google-Chef Eric Schmidt betonte Gabriel zuletzt den Datenschutz; eine europäische "Datenarchitektur" solle Menschen darüber mehr Verfügungsgewalt verleihen.

STANDARD: Küssel gelöscht

Recht auf Löschung räumte ihnen im Mai der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein, etwa wenn die Informationen über sie unvollständig, unrichtig sind oder nicht mehr zutreffen. Was Google auf Antrag löscht, entscheidet Google, nicht etwa ein unabhängiges Aufsichtsgremium.

Was auf Antrag gelöscht wird, veröffentlichen mehr und mehr Medien. Die öffentlich-rechtliche BBC kündigte das etwa an, weil aus ihrer Sicht Artikelanzeigen zu Unrecht gelöscht wurden.

Fünf Beiträge auf derStandard.at wurden laut Google bisher aus Suchergebnissen entfernt. Darunter ein Artikel über den österreichischen Neonazi Gottfried Küssel und die rechtsextreme, inzwischen vom Netz gegangene Homepage Alpen-Donau.info. Der Text ist im Archiv von derStandard.at weiter abrufbar. Auch ein weiterer Artikel, der sich mit rechten Umtrieben beschäftigt, wurde aus seiner Trefferliste gelöscht.

Google strich auf Wunsch von Menschen oder Institutionen, die der Konzern nicht nennt, bisher drei weitere Artikel auf derStandard.at aus der Suche: über Unregelmäßigkeiten bei einem Handelskonzern; ein Medienverfahren, weil Theatermacher Paulus Manker Kärntner pauschal verunglimpfte; Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer aus Volontärssicht.

Google löscht auch Suchvorschläge: Die deutsche Boulevardzeitung Bild machte darauf aufmerksam, dass die Suchfunktion zur Eingabe "Ungläubige" die Suche "Ungläubige töten" vorschlägt. Google strich sie.

"Robust"

Am Dienstag lädt Google mit dem European Journalism Center, dem Forum Journalismus und Medien (Fjum) und dem STANDARD zum "News Impact Summit" in Wien. Beim ersten Teil am Montag räumte Gerrit Rabenstein "schwierige Beziehungen" mit Verlegern ein, die von Google Geld wollen für Auszüge ihrer Inhalte. "Wir finden das weder sinnvoll noch gut für das Web." Rabenstein managt bei Google "strategische Partnerschaften" mit Printmedien - vor allem in Werbung, Vermarktung von Inhalten und Inhalten.

Google beschäftigt ein eigenes "Media Outreach"-Team mit Tools und Support für Journalisten. Teamchef Daniel Sieberg sagt in Wien: "Wir stellen Instrumente zur Verfügung, um den Journalismus zu stärken." (red, DER STANDARD, 21.10.2014)