Wien - Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat die Verpflichtung, sich im Inland aufzuhalten und der Arbeitsmarktvermittlung zur Verfügung zu stehen. Bei Auslandaufenthalten – die man beim AMS melden muss – wird das AMS-Geld in der Regel ruhend gestellt. Lediglich im Rahmen sogenannter Nachsichtansuchen können Ausnahmen erwirkt werden. Arbeitslose, die etwa ins Ausland fahren und glaubhaft machen können, dort einen neuen Job zu suchen, können das Arbeitslosengeld weiter beziehen.

Verpflichtungsfreie Tage

Die Grünen fordern nun in einem Entschließungsantrag, den sie am Mittwoch im Parlament einbringen wollen, Urlaubsanspruch für Arbeitslose. Wer für jeweils 90 Tage die Leistungen des AMS bezogen hat, soll das Recht auf jeweils fünf "verpflichtungsfreie" Tage haben. Bis zu 20 verpflichtungsfreie Tage würden sich daher für Menschen ergeben, die für ein ganzes Jahr Arbeitslosengeld beziehen. Die Inanspruchnahme müsste der Regionalen Geschäftsstelle binnen fünf Werktagen vor Inanspruchnahme bekanntgegeben werden, so der Gesetzesentwurf.

"Keine Ausnahmesituation"

"Arbeitslosigkeit ist keine Ausnahmesituation mehr, sondern Teil der Erwerbsbiografie. Jeder und jede Arbeitnehmerin ist statistisch betrachtet alle dreieinhalb Jahre für knapp 100 Tage arbeitslos", sagt Judith Schwentner, Sozialsprecherin der Grünen, im Gespräch mit derStandard.at. Neben der Möglichkeit, bei AMS-Bezug ins Ausland zu fahren, könnten "verpflichtungsfreie Tage" auch eine Auszeit in der "ohnehin schwierigen Situation der Arbeitslosigkeit" bieten, so Schwetner. So würden in dieser verpflichtungsfreien Zeit beispielsweise keine AMS-Termine oder Schulungen anfallen.

Die derzeitige Regelung würde oft ganze Familien belasten. Krankenbesuche oder Hochzeiten im Ausland seien oft nicht möglich. Viele Arbeitslosengeldbezieher könnten sich nämlich das Pausieren des Arbeitslosengeldes nicht leisten. (Katrin Burgstaller, derStandard.at, 21.10.2014)