Korneuburg/Salzburg - Der eine findet im Zusammenhang mit Juden: "Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht." Der andere hat eine ebenso menschenverachtende Vorstellung zum richtigen Umgang mit Bedürftigen: "Bettler gehören in die berühmtesten Duschen der Welt in Mauthausen." Aufgrund dieser auf Facebook veröffentlichten Sätze sitzen in Korneuburg beziehungsweise Salzburg zwei Männer wegen Verhetzung vor Gericht.

Unauffälliger Hassposter

Schauplatz Korneuburg: Hier zeigt sich, dass man Hetzer nicht erkennen kann. Kamerateams und Fotografen warten vor dem Verhandlungssaal auf das Eintreffen des 25-jährigen Angeklagten. Dass Ali K. schon die ganze Zeit direkt neben ihnen steht, zeigt sich erst, als Richterin Anna Wiesflecker zur Verhandlung aufruft.

Auch seine Biografie entspricht wohl nicht den Vorurteilen, die manche sich von türkischstämmigen Hasspostern machen. Der junge Mann hat eine HTL absolviert, Zusatzausbildungen gemacht und studiert neben seiner Arbeit an einer Fachhochschule, sagt er der Richterin.

Seite des Außenministers

Im Juli postete er auf der privaten Facebookseite von Außenminister Sebastian Kurz: "Friede existiert erst dann wenn die juden komplett verschwinden!! 1950 hatten sie nicht mal ein Platz und jetzt sinds im Palästina und ermorden dort menschen um mehr fläche zu kriegen!! Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht!!"

"Das bereue ich im Prinzip. Ich war sehr empört, das war die Zeit, als Gaza bombardiert worden ist", versucht Ali K. zu begründen. Und relativiert: "Ich habe nicht gemeint, dass die Juden komplett ausradiert werden sollen, sondern dass sie aus Gaza abziehen."

Richterin Wiesflecker nimmt ihm das nicht ganz ab. Im Gesamtzusammenhang lese es sich nicht so, als ob es nur um Gaza gehe. "Ich habe das unter Frust geschrieben", sagt der unbescholtene Angeklagte zerknirscht. "Gerade auf Facebook schreibt man besonders schnell etwas", mahnt die Richterin auch in Richtung der zahlreichen anwesenden Schüler.

100 Stunden Sozialarbeit

Zeugen oder weitere Beweisanträge gibt es nicht, nach guten zehn Minuten ist der Prozess auch schon wieder ohne Urteil vorbei. Wiesflecker entscheidet sich für eine auch vom Staatsanwalt akzeptierte Diversion: Innerhalb von sechs Monaten muss K. insgesamt 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Strengeres Salzburger Urteil

Anders endet der Prozess gegen den 28-jährigen Hassposter in Salzburg. Dieser erhält rechtskräftig drei Monate bedingte Haft und ist damit vorbestraft, auch wenn die Strafe nicht im Strafregisterauszug aufscheint.

Er habe sich einmal über einen Bettler am Salzburger Bahnhof geärgert, gesteht der Angeklagte Richter Günther Nocker reumütig. "Bettler gehören in die berühmtesten Duschen der Welt in Mauthausen", hat er nauf Facebook gepostet.

"Ich weiß ja, wie das ist, wenn jemand zu dir sagt: Scheiß Ausländer", begründet der als Flüchtling aus Bosnien gekommene Mann, warum er definitiv kein Rechtsradikaler sei.

Haftstrafe wegen Generalprävention

Richter Nocker kommt zu einem gänzlich anderen Schluss als seine Korneuburger Kollegin. "Ein diversionelles Vorgehen ist aus generalpräventiven Erwägungen nicht ins Auge gefasst worden - in Zeiten wie diesen, wo Andersdenkende verhetzt und verfolgt werden", sagt er in seiner Begründung.

Er sei allerdings der Meinung, dass es sich um eine einmalige Entgleisung des Angeklagten gehandelt habe. "Ich werde mich im Facebook abmelden", sagt der Angeklagte am Ende. (Michael Möseneder, derStandard.at, 21.10.2014)