Salzburg – Ein 22-jähriger Rollstuhlfahrer klagt seinen ehemaligen Arbeitgeber, das Land Salzburg, auf rund 200.000 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung eines körperlich Behinderten und Mobbing. Er absolvierte bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau eine Lehre zum Verwaltungsassistenten und wurde nach der Lehrabschlussprüfung nicht in den Landesdienst übernommen. Am Dienstag endete das Verfahren am Arbeitsgericht Salzburg. Das Urteil ergeht schriftlich.

Im August 2011 beendete der körperlich beeinträchtigte Salzburger erfolgreich seine Lehre. Im Februar 2012 war die Behaltefrist zu Ende. Warum er nicht, wie üblich, in den Landesdienst übernommen wurde, sei unklar, sagte sein Anwalt Alexander Schuberth. Bis heute hätte ihm das Land keine Akteneinsicht gewährt. Als letzte Zeugen wurden am Dienstag die ehemalige Sozial- und Personallandesrätin Erika Scharer (SPÖ) und die ehemalige Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) befragt.

Arbeitsassistenz empfohlen

Scharer erklärte: Während ihrer Amtszeit sei ihr über Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Lehrling berichtet worden. Daraufhin habe sie die Empfehlung ausgesprochen, eine Arbeitsassistenz einzuschalten. "Ich habe mit der Personalvertretung abgesprochen, es müsse doch möglich sein, im Sinne der Inklusion dem jungen Mann eine Ausbildung zu ermöglichen", betonte Scharer. Die angeregte Arbeitsassistenz kam laut Richterin nie zum Einsatz.

Einen Automatismus, dass alle Lehrlinge in den Landesdienst übernommen werden, habe es zwar nicht gegeben, aber im Rahmen der Möglichkeiten hätte während ihrer Amtszeit immer eine Übernahme stattgefunden, erklärte die ehemalige Personallandesrätin, die am 6. Juli 2011 zurückgetreten ist. Warum der nach ihr zuständige Personallandesrat Josef Eisl (ÖVP) den Lehrling nicht übernommen habe, könne sie nicht nachvollziehen. "Hätte mein Mandant einen Arbeitsplatz beim Land bekommen, wenn Sie noch Landesrätin gewesen wären?", fragte Schuberth. "Das ist jetzt eine Mutmaßung, aber: ja", antwortete Scharer.

Gabi Burgstaller als Zeugin

Auch die ehemalige Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller erklärte, es sei eigentlich Prinzip im Land gewesen, Lehrlinge, die abgeschlossen haben, auch zu behalten. Diese "politische Willenserklärung" hätte Burgstaller auch in einen Beschluss zu fassen versucht, habe dafür aber keine Mehrheit bekommen. Persönlich hätte sie aber nie zugesagt, dass er behalten werde. Das sei auch nie in ihre Zuständigkeit gefallen.

Der Arbeitsrechtsprozess wurde am Dienstag beendet. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Der ehemalige Lehrling sucht bis heute einen Arbeitsplatz. Zurzeit mache er die Englisch-Matura nach, um seine Chancen zu verbessern, sagte seine Mutter am Rande der Verhandlung. (Stefanie Ruep, derStandard.at, 21.10.2014)