Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien lehnt den Fortführungsantrag von Gertrud Meschar in der Stiftungscausa ab. Die Entscheidung liegt nun beim Landesgericht Wien.

Nun schlägt der frühere Stiftungsvorstand Michael Witt zurück: Er hat Meschar bei der StA Wien wegen Verleumdung angezeigt. Die StA prüft die Anzeige, hat aber noch kein ERmittlungsverfahren eingeleitet, wie derStandard.at auf Anfrage erfuhr.

Meschar hatte dem früheren Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) und zwei weiteren früheren Stiftungsvorständen vorgeworfen, ihr in ihrer Stiftung geparktes Vermögen schlecht veranlagt zu haben. Wie Witt sagte, werde im Fortführungsantrag behauptet, Meschar sei bei der Stiftungsgründung nicht in seiner Kanzlei zugegen gewesen. Damit stehe der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum, und "das geht mir zu weit", sagte Witt. Er habe die Staatsanwaltschaft daher gebeten, die Aussagen in Richtung Verleumdung und falscher Zeugenaussage zu überprüfen.

Anwalt: "Eigenartig"

Das kritisiert nun Georg Zanger, der Anwalt von Gertrud Meschar. Die Anzeige sei "eigenartig". Außerdem kritisiert Zanger, dass die Staatsanwaltschaft nun auf einer persönlichen Aussage der 92-jährigen Meschar zum Verleumdungs-Vorwurf bestehe. Meschar sei gesundheitlich nicht in der Lage, auszusagen, was auch durch ein medizinisches Gutachten bestätigt sei - zumal sie bereits vor zwei Jahren bei einer deutlich weniger belastenden Zeugenaussage zusammengebrochen und ins Spital gebracht worden sei. (red, derStandard.at, APA, 22.10.2014)