Justizminister Wolfgang Brandstetter reformiert das Weisungsrecht.

Wien - Am Dienstag hat im Justizministerium die Arbeitsgruppe Weisungsrecht getagt. Das Gremium wird von Christian Pilnacek, dem Chef der Sektion Strafrecht im Ministerium, geleitet, zudem sind Staatsanwälte, Generalprokuratur, Ministerialbeamte, Richter involviert. Sie beraten über die Neugestaltung des ministeriellen Weisungsrechts und der Berichtspflicht der Staatsanwälte.

Die Zukunft des umstrittenen politischen Weisungsrechts steht nun so gut wie fest. Abgeschafft wird es nicht - stattdessen soll der Weisenrat, den Minister Wolfgang Brandstetter installiert und besetzt hat, bestehen bleiben und auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Das Gremium soll Weisungsbeirat heißen und aus drei Personen bestehen, wie DER STANDARD aus Justizkreisen erfahren hat.

Eine Mehrheit der 20-köpfigen Arbeitsgruppe soll dafür votieren, dass sich der Beirat ausschließlich aus Vertretern der Generalprokuratur zusammensetzt. Beiratschef wäre demnach der Leiter der am Obersten Gerichtshof eingerichteten Generalprokuratur ("Hüterin des Rechts"), dessen beide dienstältesten Stellvertreter sollten das Gremium komplettieren. Chef der Generalprokuratur ist Werner Pleischl, früher Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Aktiv werden soll der Beirat immer dann, wenn der Minister die Erteilung einer Weisung an einen Staatsanwalt beabsichtigt, wenn der Beirat vom Minister um sein Einschreiten ersucht wird sowie in Verfahren gegen höchste Organe der Republik und in öffentlichkeitswirksamen Fällen.

Zur Erinnerung: Der jetzige Weisenrat wird von Generalanwalt Franz Plöchl geleitet, er war vor der Bestellung Pleischls interimistischer Chef der Generalprokuratur. Weitere Mitglieder sind die zwei Rechtsschutzbeauftragten von Innen- und Justizministerium. Sie beraten den Minister in Weisungsfällen und werden vor allem auch dann tätig, wenn Brandstetter (er war Strafverteidiger) befangen ist. Und: Der Job im Weisenrat wird extra bezahlt.

Ganz fix ist die Zusammensetzung des neuen Beirats aber noch nicht; es gibt auch Stimmen für die Einbindung der Chefs der Höchstgerichte. Offen ist etwa auch noch, ob Entscheidungen veröffentlicht werden und wie man mit Minderheitsvoten umgehen soll.

Geht es nach der Justiz, soll der neue Weisungsbeirat bereits Ende Jänner stehen. (Renate Graber, DER STANDARD, 23.10.2014)