Bild nicht mehr verfügbar.

Luxusmarken wollen ihr geistiges Eigentum im Netz schützen

Foto: Reuters/Balibouse

Dass Urheberrechtsverletzungen zu Netzsperren führen können, wissen österreichische Nutzer seit einigen Wochen: Heimische Provider mussten die Websites kinox.to und movie4k.to sperren, weil diese laut Rechteinhabern Kinofilme widerrechtlich zum Streaming bereitgestellt hatten. In Großbritannien wurde diese Vorgehensweise nun auch auf Missbrauch geistigen Eigentums abseits des Internets ausgeweitet, konkret geht es um Markenrechte.

Cartier hatte geklagt

So sollen sparfreudige Konsumenten künftig nicht mehr auf Websites gelangen, auf denen gefälschte Markenartikel erworben werden können. Das entschied der britische "High Court of Justice" vergangene Woche. Die zusammengehörenden Luxushäuser Richemont, Cartier und Montblanc hatten eine Reihe an britischen Providern verklagt, um die Sperren durchzusetzen. Das Gericht gab den Herstellern nun Recht und nahm in seinem Urteil mehrfach Bezug auf die österreichischen Netzsperren und die Erklärung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der wiederum vom Obersten Gerichtshof (OGH) eingeschalten worden war.

"Schritt hinüber zu anderen Rechten"

Unter den nun in Großbritannien gesperrten Seiten befindet sich unter anderem "Cariter-Love", wo gefälschte Cartier-Armbänder und anderer Schmuck angeboten wurden. Der Richter, Richard Arnold, soll sich bei dem Urteil laut Experten weit vorgewagt haben, da die Sperre von Markenfälscher-Websites nicht gesetzlich geregelt ist. Für den Verband österreichischer Internet Service Provider (ISPA) zeigt das Urteil, wie Netzsperren ihre ursprüngliche Bestimmung verlassen und sich auf andere Bereiche ausdehnen können. Laut ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert wäre auch hierzulande "der Schritt hinüber zu anderen Rechten an geistigem Eigentum kein allzu großer".

Kosten von bis zu 2,5 Millionen Euro?

Einen Aspekt des britischen Urteils sollte man sich laut ISPA allerdings auch für Österreich absehen: Bei Blockaden soll der Nutzer nämlich auf der betreffenden Seite darüber informiert werden, warum und von wem die Website-Sperrung beantragt wurde. Zusätzlich erlaubt das Urteil einen Block in die Kostenaufstellung für Netzsperr-Systeme: So geben die Provider in der Beweisführung an, pro Anordnung rund 5.000 Pfund auslegen zu müssen. Durch das Urteil wurde konkret die Sperre von sechs Websites durchgesetzt, insgesamt wollen die Markeninhaber aber 46.000 Seiten sperren. Rechnet man bei österreichischen Providern ähnliche Kosten aus, würde jede Sperre bei den 400 heimischen Anbietern insgesamt auf 2,5 Millionen Euro kommen. (fsc, derStandard.at, 23.10.2014)