Wien - Hervorragende Deutschkenntnisse sind für Diana Jukic (Name geändert) Grundlage der beruflichen Existenz. Die in Bosnien geborene, in Wien lebende 33-Jährige unterrichtet seit acht Jahren bei verschiedenen Kursanbietern und in einer Wiener Volksschule Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache. Beim Österreichischen Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) nimmt sie Deutschprüfungen ab. Dazu hat sie eine eigene Berechtigung.

Um sich als Kursleiterin zu qualifizieren, hat sie davor an der Uni Wien das Zertifikat für Deutsch-als-Fremdsprachen-Lehrende erworben. Dieser Abschluss machte ihr keinerlei Schwierigkeiten - studierte sie doch gleichzeitig an derselben Uni Germanistik, Theaterwissenschaften und Kunstgeschichte; das Studium hat sie inzwischen erfolgreich absolviert.

Sechs Jahre Aufenthalt

Umso fassungsloser - schildert Jukic - sei sie gewesen, als sie 2013 vor dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren Aufenthalt stand: "Die Wiener MA 35 verlangte eine Bestätigung, dass ich Deutsch auf Maturaniveau B2 beherrsche. Ich erwiderte mit dem Hinweis auf mein Germanistikstudium und meine Arbeit als Deutschkurs-Prüferin - beides setze verbriefte B2-Deutschkenntnisse voraus. Das reiche laut Gesetz nicht aus, lautete die Antwort. Ich müsse beim ÖSD eine weitere B2-Deutschprüfung machen."

Nur nach langem Hin und Her wurde sie von dieser Erfordernis befreit; immerhin wäre Jukic befugt gewesen, sich Deutsch auf B2 sozusagen selbst zu bescheinigen. Die österreichische Staatsbürgerschaft bekam sie in der Folge ohne Vorlage weiterer Sprachzeugnisse zuerkannt - vor einem Monat.

Die von ihr geschilderte absolute Deutsch-Strenge ist jedoch keine Ausnahme. Seit mehreren Monaten weist das ÖSD auf etliche ähnlich gelagerte Fälle hin.

Schwammige Paragrafen

Die Behörden würden sich dabei auf das 2013 novellierte Staatsbürgerschaftsgesetz berufen. Tatsächlich sind die Paragrafen 10 und 11a so formuliert, dass Behördenvertreter auf einen zusätzlichen Deutschkurs pochen können - egal, welche Vorkenntnisse ein Einbürgerungswilliger hat.

Das komme in diesen Fällen einer Schikane gleich, kritisierte dies Ende Juli Grünen-Integrationssprecherin Alev Korun in einem Presse-Bericht. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) reagierte rasch. Schon tags darauf kündigte sie für "demnächst" ein klarstellendes Rundschreiben an sämtliche zuständigen Behörden an: Bereits erworbene Deutschkenntnisse müssten für den Staatsbürgerschaftserwerb reichen.

Parlamentarische Anfrage

"Das war vor zwei Monaten. Rundschreiben wurde bisher keines verschickt - und beim ÖSD haben sich inzwischen weitere Betroffene gemeldet", zieht Korun nunmehr Bilanz. Um die Gründe für die Verzögerung zu erfragen, stellte sie Mitte Oktober eine parlamentarische Anfrage an Mikl-Leitner, für deren Beantwortung diese sechs Wochen Zeit hat.

Im Grunde sei ein Rundschreiben, "wenn es denn noch kommt", aber gar nicht ausreichend, um Einbürgerungswilligen mit guten Deutschkenntnissen Rechtssicherheit zu verschaffen, ergänzt Korun im Standard-Gespräch: "Das Staatsbürgerschaftsgesetz müsste novelliert werden." Daran werde im Innenministerium gearbeitet, sagte dort am Freitag ein Sprecher.

Bis zum Verschicken des Rundschreibens wiederum werde es noch dauern: "Das müssen wir erst mit dem Bildungsministerium akkordieren", heißt es im Ministerium. (Irene Brickner, DER STANDARD, 27.10.2014)