Erich Rajakowitsch (li.), SS-Obersturmführer und Adlatus von Adolf Eichmann, wird 1965 für die Deportation niederländischer Juden ins KZ Auschwitz von einem Geschworenengericht zu zwei Jahren und sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt. Er sitzt sechs Monate ab.

Foto: Johann Klinger/Bildarchiv Austria

Wien - Am Ende lässt ein Burgschauspieler die Widerstandsgruppe auffliegen: Der Spitzel Otto Hartmann hatte sich in die konservativ-katholische Großösterreichische Freiheitsbewegung eingeschlichen und sie im Juni 1940 bei der Gestapo angezeigt. Gegründet worden war die Gruppe 1938 vom ehemaligen Ständestaat-Funktionär Jacob Kastelic - kurz nach dem "Anschluss" Österreichs ans Deutsche Reich. Man trifft sich regelmäßig im Penziger Café Wunderer in Wien, man will die Loslösung Österreichs vom Deutschen Reich, will das Land vom Nationalsozialismus befreien. Auch Burgtheatermime Hartmann taucht immer wieder bei den Treffen auf.

Gestapo-Spitzel ab 1938

Er beherrscht das darstellerische Handwerk ganz offensichtlich und täuscht die Mitglieder der Gruppe. Schon vor 1938 hatte er sich als Söldner des Denunziantentums hervorgetan: Im Austrofaschismus bespitzelte Hartmann Oppositionelle und gehörte zugleich einer illegalen Nazi-Zelle am Burgtheater an. Ab 1938 spitzelt er für die Gestapo.

Als er im Juni 1940 Anzeige gegen die Großösterreichische Freiheitsbewegung erstattet, fackelt die Gestapo nicht lange: Ab August nimmt sie etwa 200 Mitglieder der Widerstandsgruppe fest; zwölf Personen werden zum Tode verurteilt und hingerichtet, viele kommen in jahrelange Haft. Hartmann wird für seinen Dienst am Nationalsozialismus mit 30.000 Reichsmark belohnt, das entspricht einer heutigen Kaufkraft von rund 135.000 Euro. 1947 verurteilt ein sogenanntes Volksgericht im Wiener Landesgericht für Strafsachen Otto Hartmann wegen Denunziation mit Todesfolge zu lebenslangem schwerem Kerker.

Volksgerichte: "Ein Erfolg"

Der Schauspieler war einer von vielen NS-Tätern, über die im Großen Schwurgerichtssaal des Grauen Hauses in der Landesgerichtsstraße ein Volksgericht urteilte. Diese Gerichte wurden 1945 von der Provisorischen Staatsregierung unter Karl Renner als außerordentliche Gerichtshöfe gegründet und existierten bis 1955. Sie bestanden aus zwei Berufsrichtern und drei Laienrichtern. Letztere wurden nach dem Zufallsprinzip aus Listen gewählt, die die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und KPÖ erstellten.

Man wollte ausschließen, dass sich ehemalige Nazis unter den Laienrichtern befinden: Es war Aufgabe der Volksgerichte, NS-Verbrechen zu ahnden. Das taten sie recht erfolgreich. Zwischen 1945 und 1950 fällten sie rund 25.000 Urteile, davon 60 Prozent Schuldsprüche. "Aus rechtlicher Sicht waren diese Gerichte ein Erfolg", sagt Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien. "Sie haben sich bemüht, die Verhandlungen waren öffentlich und fair."

Freispruch und Amnestie

Doch die Zeit der Volksgerichte wird die einzige Phase in der österreichischen Nachkriegsjustiz bleiben, in der NS-Verbrechen effektiv geahndet wurden. Nach Abzug der Alliierten im Jahr 1955 wird der von vielen Österreichern gehegte Wunsch nach einem Ende der Sühnemaßnahmen für Nazis schnell Wirklichkeit. Schlussstrich statt Schuldspruch lautet das neue Motto. Die Volksgerichte werden von Geschworenengerichten abgelöst, nun richten acht Laien über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Die Stimme des Volkes hat fortan das Sagen. Sie spricht Klartext: Nicht nur die Zahl der eingeleiteten Verfahren gegen NS-Täter sinkt rapide, es werden auch nur mehr wenige von ihnen verurteilt.

Mit der "NS-Amnestie" vom März 1957 wird die Arbeit der Volksgerichte nachträglich teilweise annulliert. Vor allem Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden nicht weiter verfolgt. Wer sich als KZ-Kommandant, leitender Gestapo-Beamter oder Schreibtischtäter betätigt hat, wird wegen Verjährung oft gar nicht belangt. "Zwischen 1955 und 1970 sind gerade einmal 70 Verfahren geführt worden", sagt Forsthuber. Es gibt plötzlich einen Überhang an Freisprüchen und milden Strafen. Manche Geschworenenurteile werden wegen Rechtswidrigkeit ausgesetzt.

Dazu kommt, dass viele verurteilte Täter ab 1955 begnadigt werden. Im Jahr des Staatsvertrages sitzen gerade noch 14 Personen wegen NS-Täterschaft in Österreich in Haft. Was nicht etwa daran liegt, dass es keine NS-Täter gab. Auch Otto Hartmann wird 1957 begnadigt. Er arbeitet später als Angestellter und stirbt 1994 neunzigjährig in Wien. Sein Fall steht für zahllose Begnadigungen und Amnestierungen verurteilter NS-Täter nach dem Abzug der Alliierten.

Vertrauen aufs Volk

"Wir hatten die groteske Situation, dass Kriegsverbrecher zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, aber durch sehr rasche Amnestierung freikamen", sagt Forsthuber. "Die Leute fragten sich: Was nützt die beste Verhandlung vorm Volksgericht, wenn Politik und Bundespräsident die Verurteilten wieder rauslassen?" Doch die Regierung unter Julius Raab (ÖVP) vertraute weiterhin auf die Stimme des Volkes. Jenes Volkes, aus dessen Mitte sich wenige Jahre zuvor der Nationalsozialismus rekrutiert hatte. Es galt nun als Garant für Gerechtigkeit und Humanität.

"Das ist eingebettet in den damaligen Zeitgeist", sagt Forsthuber. Das politische Credo der Nachkriegszeit lautete: Österreich war Hitlers erstes Opfer. "Jetzt können Sie schwer sagen: Österreich ist das erste Opfer, und zugleich laufen Verfahren gegen Österreicher, die bei Kriegsverbrechen genauso eingebunden waren wie die Deutschen." Also lässt man die NS-Verfahren ab 1950 auslaufen.

Broda zieht den Schlussstrich

Mitte der 60er-Jahre handelt auch Justizminister Christian Broda (SPÖ) ganz gemäß dem Zeitgeist. "Er sagt seinen Staatsanwälten: Bevor wir immer wieder Freisprüche riskieren, die zu Kritik im In- und Ausland führen, ist es besser, wenn es gar keine Anklagen gibt." Unter Broda werden die NS-Prozesse schließlich vollständig eingestellt. Das bis heute letzte Urteil wegen NS-Verbrechen erfolgt 1975: der Freispruch von Johann Vinzenz Gogl von der Anklage der Folter und des Mordes an KZ-Häftlingen in Mauthausen und Ebensee. (Lisa Mayr, DER STANDARD, 31.10.2014)