Davor graut es jedem Flugpassagier: Man steht am Gepäckband und wartet und wartet und ... doch das Warten ist vergebens. Laut Angaben des Luftfahrtdienstleisters SITA geschieht dies heute zwar nur noch halb so oft wie vor zehn Jahren. Allerdings haben 2013 immer noch rund 21,8 Millionen Gepäckstücke weltweit ihren Besitzer erst mit Verspätung oder gar nicht erreicht. Das sind knapp sieben Gepäckstücke auf 1.000 Fluggäste.

Das Hotelbewertungsportal Holidaycheck hat ein paar Tipps für den Fall des Falles zusammengestellt:

Zusätzlicher Gepäckanhänger hilft

Als Faustregel gilt: Je öfter man umsteigt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas mit dem Gepäck schief läuft. Große Flughafen-Drehkreuze wie Frankfurt und London-Heathrow maximieren das Risiko weiter. Bei Direktflügen passiert es also selten, dass Koffer verschwinden.

Am besten sollte man vor Reiseantritt alle Gepäckstücke innen und außen mit Gepäckanhängern versehen, auf denen die wichtigsten Angaben zu Person, Flug und Reiseziel vermerkt sind. Auch sollten alle Wertsachen und die wichtigsten Dinge für den Alltag im Handgepäck verstaut werden. "Besonders bei teuren Gegenständen macht eine Reiseversicherung Sinn", sagt Claudia Haller von Holidaycheck.

Notfalls Vorschuss von der Airline

Wenn das Gepäck nicht ankommt, sollte der Fluggast den Verlust am Gepäckschalter melden und die nötigen Formulare auszufüllen. Falls dieser Schritt vergessen wird, sollte er so schnell wie möglich nachgeholt werden. Sonst kann der Anspruch auf Schadensersatz entfallen.

Bei Gepäckverspätungen muss die Fluggesellschaft für die nötigsten Einkäufe am Urlaubsziel aufkommen. Dafür kann von der Airline ein Vorschuss erfragt werden. Wichtig ist, dass alle Quittungen aufgehoben werden. Obwohl die Fluglinien nicht dazu verpflichtet sind, liefern die meisten das verlorene Gepäck gratis nach. Andernfalls hat der Passagier Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten zurück zum Flughafen, da die Airline für alle Schäden, die durch die Verspätung entstehen, aufkommen muss.

25 Prozent Preisminderung pro Urlaubstag

Pauschalreisende können sogar einen Teil des Reisepreises zurückfordern, wenn das Gepäck auch nach mehreren Tagen noch nicht aufgetaucht ist: Üblich ist hier eine Forderung von rund 25 Prozent Preisminderung pro Urlaubstag. Falls das Gepäck tatsächlich gar nicht mehr gefunden werden sollte, gilt eine Entschädigungsgrenze von rund 1.100 Euro pro Person. (red, derStandard.at, 30.10.2014)