Wien - Der zuletzt für Herbst avisierte Beschluss der zu einem Informationsfreiheitsgesetz mit neuen Regeln zum Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht verzögert sich. Nach Angaben des Kanzleramts soll der Beschluss aber noch heuer erfolgen. Abgewartet wird allerdings noch die derzeit laufende Begutachtung zur Informationsordnung des Parlaments. Eine verspätet eingelangte OSZE-Stellungnahme zum Entwurf hat das Parlament nun veröffentlicht.

Erstmals vorgelegt hat das Kanzleramt den Entwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses im März, anvisiert wurde ein Beschluss vor dem Sommer. Dieser kam allerdings nicht zustande. Die ÖVP stellte daraufhin einen Beschluss im Herbst in Aussicht. Auf Anfrage wurde im Büro des zuständigen Kanzleramtsministers Josef Ostermayer (SPÖ) am Donnerstag nun ein Regierungsbeschluss noch heuer angekündigt.

Begutachtung bis November

Grund für die Verzögerung ist demnach, dass die neuen Regeln zur weitgehenden Abschaffung des Amtsgeheimnisses und zur erweiterten Auskunftspflicht der Behörden gegenüber den Bürgern auch mit der geplanten neuen Informationsordnung des Parlaments in Einklang stehen sollen. Diese soll sicherstellen, dass von der Regierung ans Parlament übermittelte Geheimunterlagen auch dort unter Verschluss bleiben. Die Ausschussbegutachtung der Informationsordnung läuft noch bis 17. November. Die Stellungnahmen werden nach Angaben des Parlaments im Anschluss veröffentlicht.

Recht auf Information

Der Entwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses sieht vor, dass die derzeit im Verfassungsrang stehende Verschwiegenheitspflicht der Behörden gestrichen und durch eine Reihe konkreter Geheimhaltungsgründe ersetzt wird. Weiters wird ein Recht auf "Zugang zu Informationen" geschaffen, die nicht unter diese Geheimhaltungsgründe fallen. Unklar ist allerdings noch, wie dieses Informationsrecht in der Praxis umgesetzt wird, zumal auch die Länder jeweils eigene Ausführungsgesetze erlassen sollen.

Kritik an Geheimhaltungsgründen

Kritiker wie das "Forum Informationsfreiheit" bemängeln allerdings, dass der Entwurf im Wesentlichen die selben Geheimhaltungsgründe vorsieht, die jetzt schon beim Amtsgeheimnis zur Anwendung kommen (unter anderem öffentliche Sicherheit, zwingende außenpolitische Gründe, Vorbereitung von Entscheidungen, aber auch wirtschaftliche und finanzielle Interessen des Staates). Zudem können weitere Geheimhaltungsgründe "zur Wahrung anderer gleich wichtiger öffentlicher Interessen" per Gesetz nachgereicht werden.

Gutachten nach Kritik veröffentlicht

Für Aufsehen sorgte am Donnerstag, dass eine verspätet im Parlament eingelangte OSZE-Stellungnahme zum Gesetz nicht veröffentlicht wurde. Der deutsche Jurist Bernd Holznagel begrüßt darin zwar, dass Grundsatz der Amtsverschwiegenheit abgeschafft werden soll. Er kritisiert aber, dass der Kreis der Ausnahmen für das Recht auf Informationen weiter gefasst ist, als dies in vielen anderen Ländern üblich ist. Holznagel weist darauf hin, dass es eine "unabhängige und schlagkräftige Vollzugsstelle" geben müsse, um das Gesetz effektiv umsetzen zu können. Die Forderung nach einem Informationsbeauftragten teilen auch Grüne und Neos.

Außerdem warnt Holznagel davor, dass durch die einzelnen Ländergesetze die gewährten Rechte "abgeschwächt oder gar ausgehöhlt" werden. Außerdem vermisst der Gutachter das Recht auf Akteneinsicht.

Ostermayer will präzisieren

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer will den Gesetzesentwurf noch präzisieren und Einsicht in Originalunterlagen ermöglichen.

Parlament: "Versehen"

Das Parlament sprach von einem bedauerlichen Versehen und schickte das Dokument am Donnerstag an die Parlamentsklubs aus. Im Ö1-Radio hatte ein Sprecher noch ausrichten lassen, dass das Dokument beim Rechts- und Legislativdienst liege und nicht veröffentlicht werde.

Barth: "Nicht nachvollziehbar"

Josef Barth vom Forum für Informationsfreiheit hatte daraufhin kritisiert, dass die Analyse nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. "Dass ein Gutachten, das eine internationale Organisation gemacht hat, ans Parlament übermittelt wurde und dort nicht weitergegeben wird, ist überhaupt nicht nachvollziehbar", sagte er am Donnerstag. (APA/red, derStandard.at, 30.10.2014)