Wien - Rektoren, Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) und Frauenministerium kritisieren in ihren Stellungnahmen die geplante Änderung der Frauenquote im Universitätsgesetz (UG). Statt der bisherigen Quote von 40 Prozent ist darin Geschlechterparität in allen Kollegialorganen und Gremien vorgesehen. Das würde bei höherem Frauenanteil die Einführung einer "Männerquote" bedeuten, argumentieren sie.

Universitätenkonferenz (uniko), ÖH und Frauenministerium plädieren deshalb dafür, künftig eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent festzuschreiben. Die Anhebung der Frauenquote war nötig geworden, um das UG an das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzugleichen. Die uniko ist allerdings dagegen, dass die Vorgabe neben den Kollegialorganen alle Gremien betreffen soll. Dann müsste nämlich etwa jeder einzelne Prüfungssenat entsprechend besetzt sein, warnt die uniko vor Problemen bei der Umsetzung. Einhelliges Lob gibt es unterdessen dafür, dass die Unis künftig verbindlich Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie für Uni-Angehörige verankern müssen.

"Zu strenge" Plagiatsregeln

Umstritten sind auch die in der Novelle vorgesehenen Regelungen für Plagiate: Laut Entwurf sollen die Unis bei wiederholtem Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen Studenten bis zu zwei Semester vom Studium ausschließen dürfen. Während der uniko die Regelung teils nicht streng genug ist, ist sie für die ÖH überschießend. Die Rektoren fordern, dass auch Datenfälschung bestraft werden kann und Sanktionen schon ab der Bachelor-, und nicht erst ab der Masterarbeit möglich sein sollen. Die Ombudsstelle für Studierende will auch Proseminar- und Seminararbeiten erfassen. Gleichzeitig wünschen sich beide Stellen andere Möglichkeiten der Strafe, Ausschluss sei "nur als letztes Mittel anzusehen". Für die ÖH ist dieser überhaupt ungerechtfertigt, stattdessen soll auf Bewusstseinsschaffung und schon bestehende Sanktionsmöglichkeiten wie negative Beurteilungen gesetzt werden.

Gegen zwei Eingangsprüfungen beim Lehramt

Änderungen fordern ÖH wie Rektoren auch beim Lehramt, wo künftig alle Studieninteressenten eine Aufnahmsprüfung absolvieren müssen. Dass diese laut Gesetzesentwurf danach noch zusätzlich eine Studieneingangs- und Orientierungsphase und damit "zwei Formen der Eignungsprüfung" absolvieren sollen, sei "weder sachlich gerechtfertigt noch zumutbar", so die Rektoren. Die ÖH fordert unterdessen, dass nicht nur die Pädagogischen Hochschulen (PH) dazu verpflichtet werden sollen, bei der Lehrerausbildung mit Unis zu kooperieren, sondern dasselbe auch für die Unis gilt.

Lob für Kooperation mit PHs

Generelles Lob gibt es dafür, dass mit dem abgeänderten UG und der Novelle des Hochschulgesetzes für die PHs Hürden für gemeinsam angebotene Lehramtsstudien abgebaut werden sollen. Durch eine Kooperationsklausel sollen Probleme, die bisher durch unterschiedliche studienrechtliche Bestimmungen entstanden sind, ausgeräumt werden. Künftig soll die für die Studenten günstigere Regelung angewendet werden.

Mozarteum befürchtet Eingriff in Autonomie

Das Salzburger Mozarteum fürchtet dadurch allerdings in seiner Stellungnahme zur Hochschulgesetz-Novelle einen Eingriff in die Uni-Autonomie, indem etwa die Zulassungsregelungen zum Studium durch die PHs und damit "universitätsfremde Organe" festgelegt werden könnten. Auch die ÖH hat Bedenken, ob angesichts dessen Unis mit PH kooperieren werden. Sie befürchtet außerdem, dass künftige Lehramtsstudenten zum Pendeln gezwungen werden könnten, wenn Unis und PH aus unterschiedlichen Regionen miteinander kooperieren. Die Studentenvertreter fordern deshalb, dass das gesamte Lehrangebot an räumlich benachbarten Standorten verfügbar sein muss.

Die beiden Novellen wurden vom für die Unis zuständigen Wissenschafts- und dem für PHs zuständigen Bildungsministerium vorgelegt, die Begutachtungsfrist ist bereits zu Ende. (APA, 30.10.2014)