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Es ist lediglich eine Darstellung der wesentlichen Glaubensinhalte des Islam notwendig, sagt der Verfassungsdienst.

Foto: apa/Neubauer

Wien - SPÖ und ÖVP lenken beim Islamgesetz offenbar in einem der umstrittenen Punkte ein. Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) kann dem Vorschlag des Leiters des Expertenrates für Integration, Heinz Faßmann, eine Übergangsfrist für die Auslandsfinanzierung des Islam im geplanten Gesetz vorzusehen, "viel abgewinnen". Auch Minister Josef Ostermayer (SPÖ) kann sich eine Ausschleifregelung vorstellen: Darüber könne man "diskutieren", sagte er am Montag im ORF-Radio. Grundsätzlich solle am Verbot aber festgehalten werden.

Laut Außenamt sei es möglich, beim Inkrafttreten des Islamgesetzes eine Frist zu definieren, innerhalb der die Einschränkungen bei der Finanzierung islamischer Einrichtungen in Österreich umzusetzen seien. Den Vorschlag für eine "Ausschleifregelung" will Kurz "gerne mit aufnehmen", kündigte er an. Sein Sprecher verweist etwa auf 65 türkische Imame in Österreich, die derzeit Angestellte der türkischen Religionsbehörde seien und damit vom Ausland bezahlt würden. Eine solche laufende Finanzierung soll in Zukunft laut Gesetz nicht mehr möglich sein. Dennoch müsse man hier eine Übergangsfrist schaffen, um eine Bezahlung der Imame durch andere Stellen möglich zu machen. In den Grundzügen soll aber am Gesetzesvorhaben festgehalten werden.

Keine Lex Islam

Ostermayer betonte, man habe im Vorfeld der Begutachtung das Gesetz "ganz intensiv mit den betroffenen Gruppen besprochen. Doch wenn es tatsächlich erforderlich ist, dass wir eine Übergangsphase machen, dann können wir selbstverständlich darüber diskutieren."

Die Argumentation, dass das Verbot gleichheitswidrig wäre, weil eine Art Lex Islam, sei "für mich nicht nachvollziehbar", betonte der Minister weiters. Schon im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften aus dem Jahr 1874 sei festgeschrieben, "dass der laufende Betrieb autark möglich sein muss". Konkret heißt es dort im Paragraf 5: "Die staatliche Genehmigung zur Errichtung einer Cultusgemeinde ist durch den Nachweis bedingt, dass dieselbe hinreichende Mittel besitzt, oder auf gesetzlich gestattete Weise aufzubringen vermag, um die nöthigen gottesdienstlichen Anstalten, die Erhaltung des ordentlichen Seelsorgers und die Ertheilung eines geregelten Religionsunterrichtes zu sichern." Es gebe also eine "generelle Regelung" für alle, so Ostermayer.

Glaubensinhalte darstellen

Der Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft, Fuat Sanac, zeigte sich am Montag zufrieden. "Dass man uns entgegenkommt, freut mich natürlich sehr", sagte Sanac zum Standard. Allerdings gehe es ihm um die "Gesamtfrage", und daher sei es wichtig, "keine Fehler zu machen, die sich dann in der Zukunft negativ auswirken". Am Freitag will er bei einem Treffen auch den Vorschlag einer "Ausschleifregelung" besprechen; "Wir sind kompromissbereit, man kann nicht immer nur etwas fordern."

Klarstellungen bei der geplanten Novelle verlangt der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Das geht aus einer internen Stellungnahme hervor. So müsse "unzweideutig zum Ausdruck gebracht werden", dass keine deutsche Koran-Übersetzung vorzulegen sei, sondern lediglich eine Darstellung der wesentlichen Glaubensinhalte. Diese habe "in deutscher Sprache" zu erfolgen, schließlich handle es sich dabei um die Amtssprache Österreichs. Laut Stellungnahme handelt es sich um keine Novelle, sondern um ein neues Gesetz. (red, DER STANDARD, 11.11.2014)