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Eltern wehren sich gegen die Erstkommunionsvorbereitung im Regelunterricht.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wien/Atzenbrugg - Das Singen von religiösen Liedern zur Erstkommunionsvorbereitung im "normalen" Unterricht an einer niederösterreichischen Volksschule landet beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Nach der Zurückweisung einer Beschwerde der Eltern beim Bundesverwaltungsgericht haben diese nun das Höchstgericht angerufen, hieß es in einer Aussendung der Initiative "Religion ist Privatsache".

In der Schule fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat als auch später beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Letzteres habe die Beschwerde "mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen". (APA, 14.11.2014)