Die Wiener Kinderanwältin Monika Pinterits schlägt also vor, das Ohrfeigen von Kindern unter Strafe zu stellen. Verboten ist die "Watschen" zwar längst, sanktioniert wird sie allerdings kaum. 25 Jahre nach Einführung des Verbots von Gewalt an Kindern, das die Ohrfeige natürlich einschließt, weiß nur jeder zweite Österreicher um dieses Verbot. Jeder Dritte hält die Ohrfeige für ein probates Erziehungsmittel.

Der Aufschrei nach Pinterits Vorschlag ist programmiert: Wo komme man da hin, wenn der Staat auch noch private Erziehungsmethoden diktiert? Überhaupt habe die "g'sunde Watschen" noch keinem geschadet, sei vielmehr ein Zeichen elterlicher Entschlossenheit und "gesunder Autorität". Das Gegenteil ist der Fall: Wer ohrfeigt, beweist Schwäche. Dass Eltern ihre Kinder heute eher aus Überforderung denn aus Überzeugung ohrfeigen, macht die Sache nicht wesentlich besser. Ohrfeigen verletzen in jedem Fall die Würde des Kindes, sie demütigen, rauben Selbstbewusstsein und das Vertrauen in andere - von den körperlichen Folgen ganz zu schweigen.

Erwachsene unterscheidet von Kindern, dass sie sich an die Regeln der Vernunft halten müssen. Das Gewaltverbot ist eine solche. Ohrfeigen sind keine Erziehung, sondern das Ausleben eines Impulses, den Erwachsene unterdrücken müssen. Watschen unter Strafe zu stellen zielt nicht auf die Kriminalisierung der Eltern, sondern auf den Schutz der Kinder. (Lisa Mayr, DER STANDARD, 18.11.2014)