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Schärfere Regeln gegen Lohndumping: Das Gesetz wurde im Ministerium von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (links) ausgearbeitet.

Foto: apa/jäger

Wien - Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Verschärfung der Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping beschlossen. Dagegen stimmte lediglich die FPÖ, der die Neuregelung zu wenig weit ging. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sprach von einem Lückenschluss, dem weitere Schritte folgen sollen. Für 2015 wurden außerdem wieder Mittel der Arbeitslosenversicherung für Kurzarbeit bereitgestellt.

Ausweitung der Lohnkontrolle

Mit dem Beschluss wird unter anderem die Lohnkontrolle ausgeweitet: So wird künftig nicht nur das Grundgehalt, sondern das gesamte durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag geregelte Entgelt - also beispielsweise Überstunden - in die Überprüfung einbezogen. Bei Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen wird das Strafmaß dem bei Lohndumping angeglichen, es steigt somit von 500 bis 5.000 auf 1.000 bis 10.000 Euro. Arbeitnehmer werden in Zukunft über das Vorliegen eines Strafbescheides wegen Lohndumping informiert.

Integriert in das Gesetzespaket ist eine Novellierung des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes. Zum einen wird rückwirkend verhindert, dass Nebenerwerbslandwirte den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn der landwirtschaftliche Betrieb einen Einheitswert von 1.500 Euro übersteigt. Vielmehr bleibt der Anspruch solange bestehen, als aus dem landwirtschaftlichen Betrieb kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze zu erwarten ist. Zum anderen werden künftig auch Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld bei der Berechnung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld mitberücksichtigt. Voraussetzung ist, dass mindestens 14 Wochen sonstige Anwartschaftszeiten vorliegen. Das gleiche Erfordernis gilt für Präsenz- und Zivildiener.

Mittel für Kurzarbeit

Daneben wurden auch wieder Mittel der Arbeitslosenversicherung für Kurzarbeit zur Verfügung gestellt. Die Obergrenze für 2015 liegt bei 30 Mio. Euro, nur die Neos stimmten dagegen.

"Das Gesetz ist lieb gemeint", gestand Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) den Regierungsfraktionen beim Lohn- und Sozialdumping zu, es gehe aber zulasten Dritter, nämlicher der personell zusammengestutzten Finanzpolizei, und generell nicht weit genug. So sei etwa das Recht auf Schließen einer Baustelle weiter nicht enthalten. Man werde also demnächst die nächste Gesetzesverschärfung brauchen.

Hundstorfer zeigte sich über die Ablehnung durch die FPÖ empört. Dies sei "ein Schlag ins Gesicht" für die betroffenen Arbeitnehmer. "Sagen Sie doch den kleinen Leuten, dass es Ihnen wurscht ist, wie es ihnen geht." Das Gesetz sei ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Ein weiterer Lückenschluss, nämlich die Möglichkeit, Verwaltungsstrafen im Ausland zu exekutieren, werde kommendes Jahr folgen.

Lob von Rot und Schwarz

"Das mit dem Schwindeln wird schwieriger", freute sich Rainer Wimmer (SPÖ). Dennoch bleibe der Grundsatz "beraten statt strafen" bei Bagatelldelikten, begrüßte August Wöginger (ÖVP) den gewählten Weg.

Birgit Schatz von den Grünen unterstützte die Änderungen. Vieles davon habe ihre Fraktion bereits 2011 beantragt. Ein Manko seien die kurzen Verfallsfristen bei Unterentlohnung. Wenn der Arbeitnehmer nach Ende des Verfahrens gegen seine Firma davon erfahre, sei es meist schon zu spät.

Waltraud Dietrich (Team Stronach) begrüßte das Gesetz, ortete aber Schlupflöcher etwa durch das Ausweichen auf Einzelunternehmer. Gerald Loacker (Neos) verlangte Nachbesserungen, weil Unternehmer durch das Gesetz teils unter Generalverdacht gestellt würden.

Gegen Gewalt an Frauen

Weiters wurde mit den Stimmen aller Fraktionen ein Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen beschlossen. Er bildet 64 geplante Maßnahmen der Bundesregierung etwa im Bereich Prävention und Opfer-Unterstützung ab und gilt für die Jahre 2014 bis 2016.

Maßnahmen im Bereich "Prävention" umfassen etwa Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung, Aus- und Fortbildung verschiedener Berufsgruppen im Bereich Gewaltschutz sowie Täterarbeit. Der Bereich Schutz und Unterstützung betrifft unter anderem die Unterstützung von Konzepten zur frühen Hilfe bei Gewalt wie auch das Angebot spezialisierter Hilfsdienste, etwa für Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden. (APA, 20.11.2014)