Bild nicht mehr verfügbar.

Vor allem von Elektrohandel und Arbeiterkammer wurde die Festplattenabgabe massiv kritisiert, da sie Computer verteuert hätte.

Foto: Foto: AP, Reuters Montage: Seywald

In der am Donnerstag im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechts sind Festplattenabgabe und Leistungsschutzrecht nicht enthalten. Durchaus überraschend: Ein vom NEOS-Abgeordneten Niko Alm im Internet veröffentlichter Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz sorgte im Juli dieses Jahres für Schlagzeilen, da in dem Papier sowohl von einer "Speichermedienvergütung" als auch dem Leistungsschutzrecht die Rede war.

Auch sprach sich Justizminister Wolfgang Brandstetter mehrmals klar für die Abgabe und die Einführung eines Leistungsschutzrechtes aus. Beide Themen sollten in die Novelle einfließen.

Auch Kulturminister Josef Ostermayer für die Abgabe

Künstlerinitiativen wie "Kunst hat Recht", Kulturminister Josef Ostermayer und die Rechteverwerten traten ebenfalls für die Festplattenabgabe ein. Stark kritisiert wurde sie vor allem wurde sie vom Wirtschaftsflügel der ÖVP und der Arbeiterkammer.

Nutzung sogenannte verwaister Werke

Die nun eingebrachte Novelle bezieht sich nur auf die Nutzung sogenannte verwaister Werke. Dabei geht es um Werke, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht mehr auffindbar sind. Die Richtlinie regelt, wie Bibliotheken, Museen und Archive solche digitalisieren und verbreiten dürfen.

Hoffen auf weitere Novellen

Gegner der Festplattenabgabe freuen sich in einer Aussendung über das vermeintliche Ende der Festplattenabgabe. Diese sei "am Widerstand der Bevölkerung gescheitert", so der Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht, hinter der der Handel steckt.

Seitens der heimischen Verwertungsgesellschaften, die sich unter dem Dach von "Kunst hat Recht" sammlen, heißt es dazu gegenüber dem STANDARD, dass die Festplattenabgabe "weiterhin das gerechteste Vergütungssystem" sei und man auf weitere Novellen des Urheberrechtsgesetzes hoffe.

Nicht vom Tisch

Für Matthias Euler-Rolle, Pressesprecher von Josef Ostermayer ist das Thema noch nicht vom Tisch. "Es werden weiterhin Gespräche über die Einführung der Festplattenabgabe geführt", sagte er zum STANDARD. Auch für das Justizministerium bleibt das Thema auf der Agenda. Man will es "bis Mitte 2015" abschließen, so Sprecherin Katharina Holzinger.

EU überlegt Festplattenabgabe

Vom Tisch ist die Festplattenabgabe auch auf EU-Ebene nicht, denn der neue Digitalkommissar Günther Oettinger hat bereits Pläne für eine europäische Regelung geäußert. Konkrete Modelle sollen in einem Jahr feststehen. (Markus Sulzbacher/Birgit Riegler, 21.11. 2014)