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Aspergillus, Cladosporium, Alternaria - hinter klingenden Namen verbirgt sich ein modriger Mitbewohner: Schimmel. Und der hat heuer ein besonders gutes Jahr: Aufgrund des regenreichen Sommers haben sich Häuser regelrecht "angesaugt", berichtet Sabine Vogel von der Umweltberatung. Wegen der hohen Luftfeuchtigkeit seien diese dann auch nicht getrocknet. Mit der kalten Jahreszeit tauchen nun die unansehnlich pelzigen Flecken auf Wänden und Möbeln auf. Diesbezügliche Anfragen würden sich derzeit häufen, berichtet Vogel.

Überdurchschnittlich

Von einem "überdurchschnittlichen Herbst" spricht auch Claudia Schmöger von IBO Innenraumanalytik, einem Gründungsmitglied des Bundesverbands für Schimmelsanierung und technische Bauteiltrocknung: Besonders Keller-, Souterrain- und Erdgeschoßbereiche seien vom Schimmel betroffen. Diese hätten aufgrund der Nähe zum Erdreich eine geringere Oberflächentemperatur - in Kombination mit Feuchtigkeit also der ideale Nährboden für Schimmel.

Die meisten der Anrufer bei der Umweltberatung und dem Bundesverband haben gesundheitliche Bedenken - zu Recht: Die Pilzsporen können in hoher Konzentration besonders für Menschen mit angeschlagenem Immunsystem unangenehm werden.

Gefährliche Sporen

Die Expertinnen raten daher dazu, schon bei den ersten Anzeichen von Schimmel zu handeln: Kleinere Flächen sollten behandelt werden, etwa mit hochprozentigem Alkohol oder Spiritus. Abgeraten wird von im Handel erhältlichen Sprays: Mit Chlor, Schwefel oder Stickstoff enthalten diese nämlich giftige Stoffe, die später an die Raumluft abgegeben werden - auch das kann belastend für die Gesundheit der Bewohner sein.

Bei größeren Flächen muss der Schimmel mechanisch entfernt werden. "Und ganz wichtig ist, im Anschluss eine Feinreinigung des betroffenen Raumes durchzuführen", betont Schmöger. Andernfalls blieben nämlich die Sporen zurück. Auch auf Schimmelsanierung spezialisierte Unternehmen können zurate gezogen werden. Schmöger warnt aber vor "schwarzen Schafen", die lediglich eine "Vernebelungstechnik" anwenden, den Schimmel selbst aber nicht entfernen.

Streitigkeiten programmiert

Probleme mit Pilzbefall kennt auch Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung. Immer wieder würden Fälle an sie herangetragen, in denen sich Mieter und Vermieter über die Zuständigkeit bei Schimmel im Wohnbereich streiten: Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gibt es eine Erhaltungspflicht des Vermieters, wenn der Befall großflächig und tiefgreifend ist.

Ganz so einfach gestaltet sich das aber im mietrechtlichen Alltag nicht. Die "klassische Schutzbehauptung" der Vermieter ist laut Hanel-Torsch, dass der Mieter am Schimmelbefall selbst schuld ist, weil zu wenig gelüftet und geheizt wurde. Im mietrechtlichen Außerstreitverfahren sei dieses Argument aber nicht relevant: "Der Anspruch des Mieters ist verschuldensunabhängig."

Vermieter muss Beweis erbringen

Der Vermieter könne aber im Anschluss eine Klage gegen den Mieter einbringen und versuchen, sich die Kosten für die Sanierung zurückzuholen. "Dafür muss er aber beweisen, dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat", sagt die Mietrechtsexpertin. Und das sei ein "eher schwieriges Unterfangen". Denn von einem berufstätigen Mieter könne zwar erwartet werden, dass dieser im normalen Ausmaß heizt und lüftet, aber dass dieser beispielsweise auch in der Mittagspause nach Hause fährt, um die Wohnung durchzulüften, könne nicht verlangt werden.

Der Mieter hat bei Schimmel jedenfalls ein Anrecht auf Mietzinsminderung. Bei Streitigkeiten braucht dieser aber auf jeden Fall einen langen Atem: "Wenn alles glattgeht", dann dauert ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Monate, so Hanel-Torsch. Und der Schimmel? "Der ist dann immer noch da. Das ist das Problem." (Franziska Zoidl, DER STANDARD, 22.11.2014)