Die Formulierungen von Arbeitszeugnissen sind trickreich, wie einige Beispiel der Anwälte der Kanzlei Pusch Wahlig Legal in der aktuellen FAZ zeigen. Sie decodieren die Formeln von HR-Insidern. Hilfreich für jene, die möglicherweise gut daran täten, ihre Arbeitszeugnisse zurück zu halten. Hier einige Beispiele:

  • "Ihr Fleiß war nicht zu beanstanden". Heißt soviel wie: "Die Person war eifrig – allerdings eher erfolglos". Negativ besetzte Wörter, oder gar doppelte Verneinungen wie "er arbeitete nicht ungenau" gehören in die Lade der schlechten Beurteilungen.
  • "Er arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit". Ohne Superlativ stellt diese Aussage kein zufriedenstellendes Ergebnis dar. Gut wäre in diesem Fall die "vollste Zufriedenheit".
  • "Ihr Urteilsvermögen ermöglichte es, einfach Zusammenhänge zu erkennen". Sprich: Da hat wer gar nichts verstanden.
  • "Unter Kollegen galt er als toleranter Mitarbeiter". Offenbar war hier das Verhältnis zum Vorgesetzten getrübt. Besser wäre es in diesem Fall, wenn vor den Kollegen zunächst der Chef oder die Chefin und auch die Kunden genannt würden.
  • "Sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen". Heißt soviel wie: Mangelndes Fachwissen wird mit arrogantem Gehabe überspielt. Denn wird das Fachwissen nicht als zumindest "gut" beschrieben, kann davon ausgegangen werden, dass es schlecht ist. Wenn das Selbstvertrauen als positiv hervorgehoben werden soll, dann so: "Selbstvertrauen im positiven Sinn".
  • "Er hat die Fähigkeit, Aufgaben in vollem Umfang zu delegieren". Da hat wer Arbeit einfach weiter geschoben…
  • "Ihr Wirken hat Spuren im Unternehmen hinterlassen". In solchen Fällen, muss bereits "Feuer am Dach" gewesen sein. Genannte Person hat offenbar erheblichen Schaden angerichtet.
  • "Der Arbeitsplatz wurde stets aufgeräumt hinterlassen". Da ist wohl nicht viel mehr passiert als Schreibtisch-Aufräumen.
  • "Er schied im beiderseitigen Einvernehmen aus". Hier wurde der Mitarbeiter gekündigt. Eine echte einvernehmliche Kündigung würde so klingen: "im besten beiderseitigen Einvernehmen".

Und dann gibt es noch "Härtefälle" wie etwa diesen:

  • "Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei". Besagter Kollege neigte während der Arbeitszeit offenbar zu übertriebenem Alkoholgenuss. (red, derStandard.at, 27.11.2014)