Wien - Im Wiener Landtag wird am Donnerstag ein wohl letzter Beschluss zum sogenannten Kleinen Glücksspiel gefasst. Konkret wird der Begriff Münzgewinnspielapparate aus dem Veranstaltungsgesetz gestrichen. Abgesehen von diesem Formalakt sind keine weiteren legislativen Maßnahmen nötig - da die bestehenden Lizenzen für Automaten Anfang 2015 ohnehin auslaufen.

Ein formelles Verbot der umstrittenen Maschinen bzw. Lokalitäten ist nicht nötig. Denn dass es keine Konzessionen mehr gebe, sei durch das Glücksspielgesetz im Bund geregelt, betont der Leiter der für das Veranstaltungswesen zuständigen Magistratsabteilung 36, Wolfgang Schieferle.

Jedoch müssten Formulierungen, in denen von den Geräten die Rede sei, aus formalen Gründen aus dem Gesetz entfernt werden. Spielautomaten, die nach dem Jahreswechsel betrieben werden, sind ab diesem Zeitpunkt jedenfalls illegal. Für die Kontrollen, so erklärte der Abteilungsleiter, ist die Finanzpolizei zuständig.

Klagsdrohungen

Das Aus für das Kleine Glücksspiel war 2011 besiegelt worden - nachdem bei einem SPÖ-Parteitag ein entsprechender Beschluss mit knapper Mehrheit angenommen worden war. Auch die Grünen, also der Koalitionspartner der Rathaus-Roten, sperrte sich gegen eine Verlängerung bzw. Neuerteilung von Lizenzen.

Da einige davon noch Jahre gelaufen wären, hat die Automatenwirtschaft wiederholt Kritik an der Vorgangsweise geübt und mit Klagen gedroht. Und immer wieder wird auch angezweifelt, dass die inkriminierten Salons oder Lokale zur Gänze verschwinden. So könnten manche in - weiterhin erlaubte - Wettbüros umgewandelt werden, wird gewarnt.

Und auch Glücksspielautomaten wird es weiterhin geben. In den offiziellen Casinos werden künftig bis zu 1.500 Geldspielgeräte auf Zocker warten. (APA, 27.11.2014)