Es ist von Vorteil, dass die große Koalition in Deutschland schon einige dicke Brocken aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet hat: den Mindestlohn, die Mietpreisbremse, Neuregelungen bei Mütter- und Frühpensionen.

Denn jetzt kommt eine neue, große Hausaufgabe auf sie zu, erteilt hat sie am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Dieses befand in einem mit Spannung erwarteten Urteil: Das Erbrecht für Unternehmen ist in Teilen nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Die Reparatur muss bis 30. Juni 2016 erfolgen.

Grundsätzlich greift der Fiskus zu, wenn es in Deutschland etwas zu vererben gibt. 2014 gingen nach Schätzungen des Finanzministeriums 5,3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer an den Staat, das sind 0,8 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Doch es gibt nicht nur für nahe Verwandte des Erblassers Befreiungen, sondern auch für Unternehmen.

In den Paragrafen 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist festgelegt, dass Firmenerben nur eingeschränkt oder gar nicht Steuern zahlen müssen, wenn sie den Betrieb und damit Jobs mehrere Jahre erhalten und ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden bleibt. So will der Gesetzgeber verhindern, dass Unternehmer die geerbte Firma verkaufen oder verkleinern müssen, um die Steuer zu zahlen.

Grenze bei 20 Beschäftigten

Allerdings gibt es eine Einschränkung, und diese beanstandeten die Richter. Firmen mit weniger als 20 Angestellten müssen gar nicht nachweisen, dass sie die Jobs erhalten, können aber dennoch das Steuerprivileg in Anspruch nehmen. Diese Regelung betrifft 90 Prozent der drei Millionen deutschen Familienunternehmen, sie haben weniger als 20 Beschäftigte. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, befanden die Höchstrichter. Teuer ist es übrigens auch. 2012 nahmen deutsche Unternehmenserben 2012 40 Milliarden Euro an Steuerbefreiung in Anspruch.

Das Gericht machte aber gleichzeitig deutlich, dass es nicht generell gegen Verschonung ist. "Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellt, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien", sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof.

Gleiches Recht für alle

Will heißen: Firmenerben können durchaus weiterhin Steuerprivilegien in Anspruch nehmen. Aber dann muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass alle Betriebe - also auch jene mit weniger als 20 Mitarbeitern - den Nachweis des Joberhalts erbringen. Und noch eine Regelung missfiel den Richtern: dass auch große Firmen von der Steuer verschont werden, es aber zuvor gar keine konkrete Prüfung der Bedürftigkeit gibt.

Koalitionspolitiker haben schon angekündigt, dass sie Firmenerben weiterhin verschonen wollen. In Österreich warnte Wirtschaftskammerchef Christoph Leitl (VP) nach dem deutschen Urteil vor einer Wiedereinführung der Erbschaftssteuer, wie sie die SP im Rahmen der Steuerreform fordert: "Erbschaftsteuern und Übergabe von Familienbetrieben vertragen sich wie Katz und Maus." Kommentar Seite 32

Man kann Firmenerben schon von der Last der Erbschaftssteuer befreien, sagt der Erste Senat des deutschen Verfassungsgerichts. Aber dann müssen die Regeln für alle Unternehmen gelten. (Birgit Baumann, DER STANDARD, 18.12.2014)