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Infantin Cristina auf dem Weg zu einer Anhörung im heurigen Februar.

Foto: REUTERS/Albert Gea/

Die Schwester des spanischen Monarchen Felipe VI., Infantin Cristina de Borbón, muss auf die Anklagebank. So ordnet es Ermittlungsrichter José Castro in Palma de Mallorca an. Er beschuldigt die Infantin der Steuerhinterziehung. Das fragliche Geld kommt aus kriminellen Machenschaften ihres Ehemanns Iñaki Urdangarín. Dieser hatte systematisch mit seinem als gemeinnützig gemeldeten Institut Nóos öffentliche Gelder hinterzogen.

Infantin Cristina soll 2,6 Millionen Euro an Schadenersatz zahlen. Die Ermittlungen dauerten knapp vier Jahre. Der Prozess wird wohl Mitte nächsten Jahres beginnen. König Juan Carlos, Vater Felipe VI. war im Frühsommer unter anderem infolge des Skandals um seine Tochter Cristina abgedankt.

Viele Anklagepunkte

De Borbóns Ehemann Urdangarín wird einer langen Liste von Vergehen angeklagt. Neben Steuerhinterziehung soll er sich des Amtsmissbrauchs, der Fälschung von Dokumenten, der Veruntreuung öffentlicher Gelder, des illegalen Lobbyismus und des Betrugs schuldig gemacht haben. Sein Institut soll insgesamt mehr als sechs Millionen Euro von Regional- und Lokalverwaltungen für die Vorbereitung verschiedener Events kassiert haben, ohne dafür die entsprechenden Gegenleistungen zu erbringen. Konservative Regionalregulierungen und Stadtverwaltungen spielten mit. Über ein breites Netz an Scheinfirmen gelangten Millionenbeträge auf die Privatkonten des Paares Urdangarín / de Borbón. Dazu bedienten sich die beiden Eheleute einer weiteren Firma mit dem Namen Aizoon.

Der Infantin drohen bis zu acht Jahre Haft, ihrem Ehemann gar 19 Jahre und sechs Monate. Insgesamt klagt Castro 17 Beschuldigte an. Neben dem Teilhaber des Institutes Nóos, Diego Torres und dessen Ehefrau, befindet sich unter den Angeklagten auch der ehemalige Chef der Regionalregierung der Balearischen Inseln, Jaume Matas. Der konservative Politiker, der von Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy immer wieder als exemplarischer Landesvater gepriesen wurde, gehört zu denen, die Urdangarín bereitwillig öffentliche Gelder zahlten, ohne dafür nennenswerte Gegenleistungen erhalten zu haben.

Hartnäckiger Richter

Es ist der Ausdauer von Richter Castro zu verdanken, dass gegen Cristina de Borbón überhaupt ermittelt wurde. Politik und Staatsanwaltschaft hatten immer wieder versucht, dies zu verhindern. Staatsanwalt Pedro Horrach verhielt sich dabei, als wäre er der Verteidiger der blaublütigen Angeklagten. Im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft wurde De Borbón nur als "Nutznießerin" der Geschäfte ihres Mannes eingestuft. Sie sollte knapp 600.000 Euro als "zivilrechtlich Verantwortliche" an die Staatskasse abführen, um somit den Gang vor den Richter zu vermeiden. Die Infanta zahlte den Betrag vergangene Woche in die Gerichtskasse ein. Doch Richter Castro wollte von diesem Deal nichts wissen, wie jetzt die Anklageschrift zeigt. (Reiner Wandler aus Madrid, DER STANDARD, 23.12.2014)