Wien - Für den künftigen Volksbankenverbund (ohne ÖVAG) schreibt die Europäische Zentralbank EZB ab Ende Juli 2015 eine Kernkapitalquote von 14,63 Prozent vor. Da wird es das derzeitige Problem-Institut ÖVAG als Bank nicht mehr geben, nur mehr als Abbaugesellschaft/Bad Bank. Nach der weiteren Verlustbilanz 2014 klafft in der ÖVAG im ersten Halbjahr 2015 bis zur Bad-Bank-Umwandlung aber ein Kapitalloch.

Denkbar ist deshalb, dass wegen der festgestellten Eigenmittelunterschreitung für diesen Zeitraum Strafzinsen verhängt werden, heißt es von informierter Seite zur APA. Sowohl von der ÖVAG als auch von der Finanzmarktaufsicht gibt es dazu keine Äußerungen. Solche Strafzinsen sind unter Bankern als Abschöpfungszinsen bekannt.

Die Kapitalunterdeckung, die bei der ÖVAG nach der 2014er Bilanz für ein paar Monate noch besteht, weil sie so lang noch den Banken-Kapitalregeln untersteht, sollte aber kein gravierendes Problem sein, heißt es. Würden Strafzinsen ein erträgliches Maß überschreiten, könnte auch davon abgesehen werden. Zumal es bei der teilstaatlichen ÖVAG ohnedies nur hieße, Geld von einer staatlichen in eine andere staatliche Tasche zu transferieren. Auch von vorübergehenden Garantien war schon die Rede. Eine kurzfristige Kapitalaufstockung indes wird ausgeschlossen.

Halbes Kapital aufgezehrt

In einer Sonderhauptversammlung am Tag vor Weihnachten hat der Vorstand gesetzesgemäß berichtet, dass der Verlust der ÖVAG im Einzelabschluss per Ende Dezember 2014 das halbe Grundkapital aufgezehrt haben wird.

Im Vorfeld des Umbaus zur Abbaubank sind in der ÖVAG für die Bilanz 2014 weitere teure Abwertungen und Abschreibungen nötig. Als Bewertungsverluste wurden in der Sonder-HV rund 500 Mio. Euro prognostiziert, womit der Jahresverlust bei rund 750 Mio. Euro liegen dürfte.

Zum Vergleich: Das Grundkapital wird mit rund 1,03 Mrd. Euro angegeben. (APA, 29.12.2014)