Wien - Der Rechnungshof hat am Dienstag einmal mehr auf die Mehrarbeit hingewiesen, die er aufgrund des Medientransparenzgesetzes leisten muss. Der entsprechende administrative Aufwand habe seit Inkrafttreten des Gesetzes (im Juli 2012) rund 1.200 Arbeitstage gekostet, schreibt der RH in seinem Tätigkeitsbericht. Heuer waren es bis Ende Oktober 245 Tage.

Der RH übermittelt der Medienbehörde KommAustria zwei mal jährlich Listen mit jenen Rechtsträgern, die unter Rechnungshof-Kontrolle stehen, inklusive der Adressen sowie der vertretungsbefugten Organe. Vor allem die "Aktuellhaltung" letzterer verursache beträchtlichen Aufwand, wird vermerkt. Auch führe man Recherchen durch, um neu hinzugekommene Rechtsträger "zeitnah" zu erfassen. Mit den Ressourcen, die man dafür aufwendete, hätte man "rund 20 Stichproben- oder Follow-up-Überprüfungen durchführen können", rechnet der Rechnungshof vor. Er bekräftigte daher auch seinen Wunsch nach einer Meldepflicht für neu eingerichtete Rechtsträger, die seiner Kontrolle unterliegen.

Zudem gebe es mitunter "unterschiedliche Auffassungen", ob ein Rechtsträger nach dem Medientransparenzgesetz melden muss, berichtete der RH weiters. Vor allem bei Gemeindeverbänden, Auslandsbeteiligungen oder Unternehmen von Kammern würden der Rechnungshof selbst, die KommAustria und die geprüften Stellen die Frage der Zuständigkeit unterschiedlich auslegen. So komme es vor, dass ein Rechtsträger zwar auf der Liste stehe, die Medienbehörde ihn aber als "nicht bekanntgabepflichtig einstuft". (APA, 30.12.2014)