Bild nicht mehr verfügbar.

Im Vorjahr wurden illegale Welpenhändler zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Foto: AP/Manchul Kim

Im Jahr 2013 gab es in Österreich 802 Anzeigen wegen des Verdachts der Tierquälerei nach Paragraf 222 des Strafgesetzbuchs. Die tatsächlich verhängten Strafen durch Gerichte sind vielen Tierschützern jedoch zu gering. Daher fordert die Bürgerinitiative "Mehr Rechte für Tiere" ein höheres Strafmaß für Tierquälerei von bis zu drei Jahren. Aus dem Justizministerium gibt es Signale, dass das Strafmaß tatsächlich noch heuer hinaufgesetzt wird. "Wir können uns eine Höchststrafe von bis zu zwei Jahren vorstellen", hieß es am Mittwoch aus dem Büro von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Im Moment sind ein Jahr Haft oder 360 Tagsätze Geldstrafe das Maximum.

Bereits vor dem Start der Bürgerinitiative gab es Bestrebungen, beim Tierschutz nachzubessern. Das bestätigt die Sprecherin des Justizministers im Gespräch mit derStandard.at. "Die Experten der Arbeitsgruppe zur Reform des Strafgesetzbuches haben sich für härtere Strafen für Gewaltdelikte und auch für Tierquälerei ausgesprochen", sagt sie. Denn oft sei schwere Tierquälerei der erste Schritt zu weiteren Gewalttaten. Das Strafgesetzbuch wurde seit dem 1. Jänner 1975 nicht mehr umfassend reformiert.

Ein weiterer Punkt der Reform könnte sein, im Bereich der Tierquälerei stärker zu differenzieren – denn Fahrlässigkeit und Vorsatz werden nicht unterschieden: "Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt", heißt es in Absatz 2 von Paragraf 222. Bislang sind die Entwürfe für eine Reform jedoch erst in Ausarbeitung.

Tierquälerei kein Kavaliersdelikt

"An und für sich wäre auch jetzt schon durch den Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft bei Tierquälerei die rechtliche Voraussetzung für die Bekämpfung gegeben", sagt Helmut Dungler, Gründer von Vier Pfoten. Das Problem bisher war jedoch laut Dungler, dass das Gesetz kaum exekutiert wurde: "Tierquäler kamen oft mit einer lächerlichen Geldstrafe davon und wurden nur zivil- und nicht strafrechtlich belangt."

Dungler wünscht sich viel mehr Mut der Richter bei der Umsetzung: "Bei der Milde, mit der derzeit Strafen für Tierquäler verhängt werden, wird nach außen signalisiert, dass Tierquälerei praktisch ein Kavaliersdelikt ist und kein Verbrechen."

Zweieinhalb Jahre für Welpenhändler

2014 gab es jedoch einige Fälle von härterer Rechtsprechung bei schwerer Tierquälerei. Ein Beispiel für eine schärfere Rechtsprechung war ein Prozess gegen Welpenhändler Ende November in Wien. Ein Schöffensenat am Straflandesgericht verurteilte ein Paar zu jeweils zweieinhalb Jahren unbedingter Haft. Sie hatten mit teilweise schwerkranken oder gequälten jungen Hunden gehandelt, die kurze Zeit nach dem Verkauf starben oder eingeschläfert werden mussten. Das für diese Delikte ungewöhnlich hohe Strafmaß ergab sich jedoch, da die Welpenhändler wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wurden.

Dungler zieht insgesamt keine positive Bilanz über den Tierschutz in Österreich: "Bei den meisten anderen Aspekten im Tierschutz, darunter nicht nur bei Heimtieren, sondern auch bei Exoten oder Nutztieren, ist schlicht noch zu wenig Bewusstsein vorhanden." (Julia Schilly, derStandard.at, 7.1.2015)