Eine neue Abmahnwelle ist momentan in Deutschland im Gang: Diesmal geht es um den Bittorrent-Streaming-Service "Popcorn Time", bei dem Nutzer Filme und Fernsehserien im Netz sehen können. Ohne dafür zu bezahlen – denn die Inhalte werden wie bei klassischen Torrents von anderen Nutzern hochgeladen. Wer Inhalte abruft, stellt dabei auch gleichzeitig Bandbreite zum Upload zur Verfügung. Filme und Serien werden dabei auch auf der Festplatte des Nutzers gespeichert, weshalb die "Popcorn Time"-Nutzung als illegaler Download zu sehen sei, erklärt "Golem".
815 Euro Strafe
Deshalb verlangt die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die unter anderem 21st Century Fox und Warner Brothers als Mandanten zählt, von "Popcorn Time"-Nutzern nun durchschnittlich 815 Euro. Außerdem sollen diese eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. "Golem" zitiert den IT-Anwalt Christian Solmecke, laut dem das Argument, Nutzer würden nicht wissen, dass beim Streaming gespeichert wird, nicht zählt: "Die Tatsache, dass viele Nutzer diesen Vorgang nicht bemerken, ist unerheblich." Denn das deutsche Urheberrecht sehe eine "verschuldensunabhängige Haftung" vor, so Solmecke weiter.
Netzsperren
In Österreich werden nicht gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen von den Rechteinhabern momentan nicht verfolgt. Hierzulande konzentriert man sich eher auf Netzsperren, die Streaming-Anbieter wie Kinox.to blockieren sollen. (fsc, derStandard.at, 20.1.2015)