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Rauchverbot, wenn der Qualm zum Nachbarn zieht? "Als Nächstes darf man dann vielleicht nicht mehr in der Wohnung kochen, falls sich der Nachbar vom Geruch des Schnitzels oder der orientalischen Speisen belästigt fühlt", heißt es von Seiten der Immobilienwirtschaft.

Foto: APA/dpa/Schlesinger

Das am Montag bekannt gewordene Urteil eines Wiener Bezirksgerichts, das einem Raucher (nicht rechtskräftig) das Rauchen in seiner eigenen Wohnung verbietet (siehe "Nachlese"), sorgt für Diskussionen. Nicht zuletzt auch in der Immobilienwirtschaft: "Ich hoffe, dass das Urteil ein Einzelfall bleibt - obwohl ich Nichtraucher bin", sagte Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), am Dienstag. Mit Verboten täte man der Gesellschaft nichts Gutes, es gelte, bei Streitfällen andere Formen der Mediation zu finden.

Es sei nicht wünschenswert, das Rauchen generell zu verbieten, so Holzapfel weiter. Als Nächstes dürfe man dann vielleicht nicht mehr in der Wohnung kochen, falls sich der Nachbar vom Geruch des Schnitzels oder der orientalischen Speisen belästigt fühlt.

"Unsicherer Fall", wie etwa bei Lärm

Für den Mietrechtsexperten der Arbeiterkammer (AK), Christian Boschek, ist es "verfrüht, aus einem Urteil weitergehende Schlüsse zu ziehen". Denn es sei überaus fraglich, inwieweit dieses Urteil, sollte es rechtskräftig werden, sozusagen Vorbildwirkung für andere durch blauen Dunst belästigte Nachbarn haben könnte. "Eine Entscheidung wäre ziemlich auf den Einzelfall bezogen. Die räumliche Situationen können sehr unterschiedlich sein." Allerdings sei das jetzige Urteil ein Zeichen für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung, dass Rauchen eben kritischer gesehen werde.

In seiner beruflichen Praxis käme es aber schon vor, dass sich Mieter von Gerüchen belästigt fühlen. Das kann etwa Abluft und Rauch aus einem Lokal sein - woraus sich aber in aller Regel kein Rechtsstreit entwickelt. Laut dem Fachmann gehe es vor allem darum, den richtigen Ansprechpartner zu finden, etwa bei der Gewerbebehörde. Eine Zinsreduktion, die einem Mieter zusteht, wenn Teile der Wohnung etwa durch einen Wasserschaden nicht zu nutzen sind, wird man schwer argumentieren können, nur weil jemand am Nachbarbalkon raucht. Das wäre ein ebenso unsicherer Fall wie Lärm. (APA, derStandard.at, 20.1.2015)