Tulln/St. Pölten - Das Verfahren gegen den vorübergehend beurlaubten FPÖ-Bezirkschef von Tulln wegen Wiederbetätigung ist eingestellt worden, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft St. Pölten einen Bericht von "ORF NÖ" am Samstag. Es werde keine strafrechtlichen Konsequenzen geben, da bereits Verjährung vorliege.

Anlass für das Ermittlungsverfahren war ein im Herbst 2014 aufgetauchtes Foto, auf dem der FPÖ-Funktionär gemeinsam mit zwei anderen Herren die rechte Hand stramm erhob. Zum Zeitpunkt der Aufnahme, die auf einer Silvester-Party zum Jahreswechsel 2006/2007 entstanden sein soll, war der heute 25-Jährige noch ein Jugendlicher. Daher gilt eine um die Hälfte kürzere Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Der FPÖ-Funktionär hatte die Vorwürfe bestritten und von einer Momentaufnahme gesprochen. Auf der Feier seien lediglich Lieder gesungen worden, mit Wiederbetätigung habe dies nichts zu tun gehabt, sagte er damals. (APA, 24.1.2015)