Wien - Auch Niedrigverdiener, die wegen ihrer geringen Einkünfte nicht lohnsteuerpflichtig sind, könnten von der Steuerreform profitieren. Nach APA-Informationen hat die von der Regierung eingesetzte Expertengruppe den Auftrag erhalten, unterschiedliche Varianten durchzurechnen. Die SPÖ plädiert für eine Erhöhung der bestehenden Negativsteuer, die ÖVP setzt auf eine Beitragsgutschrift.

Derzeit ist die Negativsteuer für Arbeitnehmer auf 110 Euro pro Jahr begrenzt, inklusive Pendlerzuschlag können es bis zu 400 Euro (höchstens jedoch 18 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge) werden. Auch der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag ist "negativsteuerfähig", er wird also ausgezahlt, wenn er wegen eines geringen Einkommens (unter rund 12.800 Euro Jahresbrutto) nicht voll steuermindernd geltend gemacht werden kann. Bei einem Kind sind das bis zu 494 Euro jährlich.

ÖVP will Beitragsgutschrift

Die SPÖ will die Negativsteuer für Arbeitnehmer auf 450 Euro jährlich erhöhen und auch auf Pensionisten ausweiten (letzteres allerdings mit maximal 110 Euro). Die ÖVP schlägt dem Vernehmen nach eine Beitragsgutschrift für Niedrigverdiener bei der Krankenversicherung vor. Dies deshalb, weil auch die bestehende Negativsteuer rein technisch eine Beitragsgutschrift (10 Prozent der Arbeitnehmerbeiträge) ist, die jedoch über den Lohnsteuer-Ausgleich rückerstattet wird.

Die SP-Pläne würden dem Vernehmen nach Mehrkosten von rund 500 Millionen Euro verursachen, jene der ÖVP rund 200 Millionen Euro. Berechnet werden sollen auch Mischformen zwischen den beiden Modellen. Zur Finanzierung ist die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Besserverdiener im Gespräch. Die ÖVP drängt im Gegenzug auf eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz.

Derzeit 230 Millionen für Negativsteuer

Derzeit kostet die Negativsteuer (inklusive Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag) laut Förderungsbericht des Finanzministeriums 230 Millionen Euro jährlich. Dazu kommen noch geschätzte 15 Mio. Euro für den Pendlerzuschlag für Niedrigverdiener. Eingeführt wurde die Negativsteuer bei der Steuerreform 1993/94. Die Obergrenze betrug bereits damals 1.500 Schilling (also rund 110 Euro) jährlich. Die Zahl der Bezieher wird auf ca. eine Million geschätzt.

Für das Wirtschaftsforschungsinstitut würde ein Steuerbonus für Niedrigverdiener Arbeitsanreize im unteren Einkommensbereich stärken. Hier sieht Budgetexpertin Margit Schratzenstaller nämlich das Problem, dass mit Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze sofort hohe Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, die Abgabenbelastung also sprunghaft ansteigt. Abhilfe schaffen könnte hier ein schrittweise sinkender Freibetrag anstatt der derzeit fixen Geringfügigkeitsgrenze, eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener oder eben eine höhere Negativsteuer - wobei letztere technisch am einfachsten umzusetzen wäre, so Schratzenstaller. Geringere Sozialversicherungsbeiträge hätten dagegen - wegen der unmittelbaren Spürbarkeit - eine größere Anreizwirkung. (APA, 25.1.2015)