Die "Filmpiraten" werfen der FPÖ vor, in "FPÖ TV" widerrechtlich Filmmaterial verwendet zu haben

Foto: Screenshot/FPÖ TV

Zwischen einem deutschen Filmkollektiv namens "Filmpiraten" und der FPÖ ist ein Rechtsstreit entbrannt, der nun vor dem Handelsgericht Wien landet. Konkret geht es um Aufnahmen der Filmpiraten, die im Zuge des Prozesses gegen den Studenten Josef S. in Wien entstanden sind und vergangenen Juni in der YouTube-Sendung "FPÖ TV" wiederverwendet wurden. Zwar hatten Filmpiraten das Material unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt, die prinzipiell dessen Bearbeitung und Weitergabe erlaubt. Allerdings darf damit kein kommerzieller Zweck verfolgt werden, außerdem muss der Urheber klar genannt und das neue Material unter dieselbe Lizenz gestellt werden.

Filmkollektiv verschickt Unterlassungserklärung

An diesem letzten Punkt hakt es zwischen "Filmpiraten" und FPÖ: Die Filmpiraten monieren, dass die Freiheitlichen "FPÖ TV" unter Copyright stellen und damit den Creative-Commons-Lizenzvertrag verletzten. Deshalb verschickten sie im September eine Unterlassungserklärung samt Abmahnung an die Freiheitlichen. Die reagierten wiederum mit einer eigenen Anzeige: Laut Alexander Höferl, Chefredakteur von "FPÖ TV", handelt es sich dabei um eine "Feststellungsklage". So soll vor Gericht geklärt werden, ob die Ansprüche der "Filmpiraten" juristisch durchsetzbar sind.

FPÖ: "Haben urheberrechtskonform gehandelt"

"Wir wissen, was Creative Commons sind, und wir haben urheberrechtskonform gehandelt", so Höferl auf Anfrage des STANDARD. Er argumentiert, dass das Material der Filmpiraten in "FPÖ TV" konstant mit einem Logo der Filmpiraten ausgewiesen war. Dadurch sei auch die Lizenz impliziert gewesen. Das bestreiten die Filmpiraten, die eine ordentliche Ausweisung der Bedingungen fordern. Für Österreich wäre der Prozess ein Präzedenzfall, der Vorbildwirkung für künftige Strittigkeiten im Bereich Creative Commons haben könnte.

Filmpiraten sammeln Spenden für Prozess

Allerdings ist momentan unklar, wie es weitergeht: Denn der Verein "Filmpiraten" kann sich laut eigenen Angaben den Prozess kaum leisten. "Der Streitwert beträgt 35.000 Euro", so die Filmpiraten, denen bereits knapp 2.700 Euro in Rechnung gestellt wurden. Insgesamt seien wohl 10.000 Euro nötig, um die Anwaltskosten für das Verfahren begleichen zu können. Zwar sehen die Filmpiraten gute Chancen auf einen Erfolg vorm Handelsgericht Wien, allerdings ist unklar wie sie die Summe aufbringen wollen – deshalb wurde nun eine Spendenkampagne gestartet. (Fabian Schmid, derStandard.at, 30.1.2015)