Salzburg - Nach vier Verhandlungstagen fällten die Geschworenen ein Urteil: Die zwei jungen Männer, die Stolpersteine in der Stadt Salzburg beschmiert und rechtsextreme Parolen auf Fassaden geschmiert haben, wurden schuldig gesprochen.

Der 21-Jährige wurde nach Paragraf 3f und 3g Verbotsgesetz zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sein um ein Jahr älterer Komplize wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, drei Jahre davon bedingt ein Jahr unbedingt. Die U-Haft von sechs Monaten wird beiden angerechnet. Der 22-Jährige erhielt eine außerordentliche Strafmilderung, da die Milderungsgründe überwiegen und eine günstige Täterprognose bestehe, erklärte Richterin Bettina Maxones. Als Milderungsgründe nannte sie sein umfassendes und reumütiges Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und sein Engagement bei einem Präventionsprojekt.

Antrag auf Strafaufschub möglich

Die Richterin erklärte, dass der 22-Jährige einen Antrag auf Strafaufschub stellen könne, um Wiedergutmachung zu leisten und das Präventionsprojekt fortzuführen. Wenn alles gut laufe ein Jahr lang und er beweise, dass er alles umsetzt was er angekündigt habe, könnte auch rückwirkend die Haftstrafe bedingt nachgesehen werden, erläuterte Maxones.

Bei dem 21-Jährigen gebe es auch Milderungsgründe, die Erschwerungsgründe überwiegten aber. Der Salzburger ist zweimal einschlägig vorbestraft, und wurde sehr schnell rückfällig. Bei ihm gebe es keine günstige Täterprognose, sagte Maxones.

Die Geschworenen berieten den ganzen Tag, ob der 22-Jährige und der 21-Jährige wegen nationalsozialistisch motivierter Sachbeschädigung in 136 Fällen nach den Paragrafen 3f und 3g schuldig zu sprechen sind. Pikant an der Anklage: Der Strafrahmen des Paragrafen 3f des Verbotsgesetzes liegt für erwachsene Täter bei zehn bis 20 Jahren Haft. Dem 21-Jährigen drohten fünf bis 20 Jahre. Die Urteilsverkündung dauerte rund zwei Stunden, denn jede einzelne Beschmierung wurde von den Geschworenen verlesen.

Sechs Monate bedingt für Lebensgefährtin

Auch die 20-jährige Lebensgefährtin des 22-Jährigen wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Einzig die 17-Jährige sprachen die Geschworenen frei. Sie bekannte sich nicht schuldig und konnte belegen zum Zeitpunkt der ihr angelasteten Taten in Kroatien auf Urlaub gewesen zu sein.

In der viertägigen Verhandlung bekannten sich die beiden Männer schuldig, zeigten sich geläutert und unterstrichen ihren Gesinnungswandel. Die U-Haft und ihre ausländischen Zellengenossen hätten ihnen geholfen, ihre Einstellung zu ändern, betonten sie bei ihren Einvernahmen. Vom nationalsozialistischen Gedankengut distanzieren sich beide. Bei ihren Abschlussworten baten sie die Geschworenen um milde Urteile. Der 21-Jährige unterstrich seine Bitte, indem er den Geschworenen ein Foto seines kleinen Bruders zeigte.

Freispruch rechtskräftig

Einzig der Freispruch für die 17-Jährige ist rechtskräftig. Die anderen Urteile sind nicht rechtskräftig. Die 20-Jährige und der 21-Jährige nahmen sich Bedenkzeit, der 22-Jährige nahm das Urteil an. Staatsanwalt Marcus Neher meldete Berufung gegen das Strafmaß des Urteils des 22-Jährigen an. (Stefanie Ruep, derStandard.at, 30.1.2015)